Der Betrieb aller Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, insbesondere auch das Pfandbriefgeschäft, nach § 1 Absatz 1 und 1a des Gesetzes über das Kreditwesen - mit Ausnahme von Investmentgeschäften, der Tätigkeit als zentraler Kontrahent und dem Betrieb eines multilateralen Handelssystems - sowie der damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte jeder Art mit Personen und Unternehmen aller Wirtschaftszweige sowie die Abstimmung der Geschäftspolitik ihrer Beteiligungen in grundsätzlichen Fragen sowie die Ausübung sonstiger gewerblicher Tätigkeit zur Förderung der Gesellschaftszwecke ihrer Beteiligungen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Auf Basis einer bodenständigen Geschäftspolitik Ihre Nr. 1 privat oder betrieblich sein zu dürfen ist und bleibt für uns das Größte. Fördern aus Überzeugung - VR Bank HessenLand eG.
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022