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Haushalt der Bundesagentur für Arbeit im Minus
Hohe Ausgaben für Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld kippen den Etat der größten deutschen Behör... mehr ... 15. November 2024
10 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Gemeinsame Ausgaben"
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Universität Bremen: SuUB Bremen übernimmt historische Zeitungen aus Bremen-Nord Knapp 200 Zeitung... mehr ... 15. November 2024
Hasselroth (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hanau und des Polizeipräsidiu... mehr ... 15. November 2024
NORD/LB Norddeutsche Landesbank: Gemeinsame Pressemitteilung: 21. Sparkassen-Kreditbasket gestartet... mehr ... 15. November 2024
Wiesbaden / Frankfurt (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main u... mehr ... 15. November 2024
Die Dülmener Straße soll komplett saniert werden. Eine Aufgabe, die die Kommune und der Kreis geme... mehr ... 15. November 2024
Sundar Pichai, CEO von Google und Alphabet, und Gerd Chrzanowski, General Part... mehr ... 15. November 2024
Kundschaft der StadtBibliothek Pirna liest DNN und SZ auch während der Schließwoche. Wenn die Lese... mehr ... 14. November 2024
Die Ausgaben in der Luxusbranche sind in diesem Jahr auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr. Allerding... mehr ... 14. November 2024
Homepage des TC Schwarz-Weià in Bremen, Der Zweck des Vereins ist insbesondere die gemeinsame Pflege, Förderung und Verbreitung des Tennissports auf gemeinütziger Grundlage.
Der Tennis-Club "Schwarz-Weiß" verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Förderung von
Bildung, Ausbildung und Arbeit sowie die Förderung
des Umweltschutzes.
Der Verein ermöglichst sozial Benachteiligten durch
berufliche Qualifizierung, soziale Beratung und
Betreuung in Verbindung mit lernorientierter
Beschäftigung Entwicklungsprozesse zur
arbeitsmarktlichen Integration.
Der Verein pflegt die Umweltbildung und bekennt sich
zum präventiven Umweltschutz.
Die Mitgliederversammlung kann die Übernahme anderer
Aufgaben beschließen, soweit es sich um
steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnittes
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgaben-Ordnung
handelt.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den
Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck
der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
Hier finden Sie Aktuelles, Vereinsgeschichte, Schützenfest, die digitalisierten Ausgaben der Festschriften, Fotos, Korps, Sponsoring, Schützenburg, Hier finden Sie Aktuelles, Vereinsgeschichte, Schützenfest, die digitalisierten Ausgaben der Festschriften, Fotos, Korps, Sponsoring, Schützenburg mehr ... zuletzt aktualisiert am 05. Mai 2022
Aktuelle Veröffentlichungen und Veranstaltungen des gemeinnützigen Aachener Instituts für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik gGmbH, Gegenstand ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Bauschadensfragen und der angewandten Bauphysik. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) Forschungsarbeiten und -studien, insbesondere für öffentliche Auftraggeber, wobei jeder Sachverständigen-, Architekten- und Ingenieurtätigkeit ausgeschlossen wird;
b) Wissenschaftliche Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen für Baufachleute (Sachverständige, Architekten und Ingenieure.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünsigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Miteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung, Be-
treuung und Unterstützung von hörbehinderten und
anderen behinderten Menschen. Dieser Gesellschafts-
zweck wird insbesondere verwirklicht durch die
Führung eines Dienstleistungszentrums zum Wohle
dieser Personen. Im Dienstleistungszentrum befinden
sich zur Zeit:
- die Beratungsstelle für Hörgeschädigte
- das Büro Soforthilfe für Hörgeschädigte
- eine Vermittlungszentrale für Gebärdensprachdol-
metscher
- der Integrationsfachdienst Berufsvorbereitung
- der Integrationsfachdienst Berufsbegleitung für
schwerhörige Menschen
- der Integrationsfachdienst Arbeitsvermittlung für
schwerbehinderte Menschen mit dem Schwerpunkt
"hörbehinderte Menschen"
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und un-
mittelbar gemeinnütige Zwecke im Rahmen des Ab-
schnitts "Steuerbegünstigste Zwecke" der Abgaben-
ordnung. Sie ist im Rahmen ihrer in Abs. 1 und 2
genannten Tätigkeitsfelder berechtigt, Dienstleist-
ungen für Dritte zu erbringen. Die Gesellschaft ist
selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft
dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke der Arbeitsge-
meinschaft zur Förderung Hörgeschädigter e.V. in
Aachen verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen
keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Ge-
sellschafter auch keine Mittel aus Mitteln der
Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Aus-
scheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder
bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen
Wert ihrer geleisteten Sachanlagen zurück. Es darf
keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Ge-
sellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen bedacht werden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
News 27.04.2022 | Newsletter BAI Newsletter II/2022 (Infrastruktur) erschienen...mehr 14.04.2022 | Publikationen, (1) Der Verein verfolgt den Zweck, die Belange der im Bereich "Alternative Investments" tätigen Personen und Unternehmen umfassend zu fördern, insbesondere den Bekanntheitsgrad von "Alternative Investments" als Anlageform sowie deren Verständnis in der Öffentlichkeit zu steigern. Es soll ein konstruktiver Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern geführt werden mit dem Ziel, gesetzliche Reformen sowie eine Rechtsfortbildung im Interesse der Mitglieder des Vereins zu erreichen. Darüber hinaus wird ein
Dieser Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen des Vereins verwirklicht:
a) er führt den Dialog mit Politik und Öffentlichkeit in allen den Bereich Alternative Investments betreffenden Fragestellungen;
b) er sucht durch ständigen Kontakt die Kooperation mit Gesetzgebungsorganen, Aufsichtsbehörden und sonstigen nationalen und internationalen staatlichen Stellen, Verbänden und sonstigen Interessenvereinigungen;
c) er verfolgt aufmerksam die Rechtsentwicklung und begleitet diese durch wertende Stellungnahmen im Interesse seiner Mitglieder;
d) er informiert seine Mitglieder durch Veröffentlichungen und Rundschreiben über aktuelle Entwicklungen im Bereich Alternative Investments;
e) er beabsichtigt die Durchführung von Seminaren und Vortragsreihen zur Wissensvertiefung seiner Mitglieder und sonstiger interessierter Dritter;
f) er wird bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes in Deutschland mitwirken und unseriösen Marktpraktiken entgegenwirken;
g) er trägt zur Pflege des Images der Branche in der Öffentlichkeit bei.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Website description, Gegenstand der Gesellschaft ist die Vornahme von Planungsleistungen aller Art, die Projektsteuerung, Beratung und Dienstleistung bezüglich der Finanzierungs- und Ausgabenoptimierung im Zusammenhang mit Grundstückserwerben und der Bebauung von Grundstücken. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere werwirklicht durch die Pflege und Förderung des Amateursports. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch ausgaben, mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. a) Der Verein erstrebt den Zusammenschluß aller
am Kleingartenwesen interessierten Bürger.
b) Er setzt sich für die Förderung und Erhaltung
von Kleingartenanlagen und ihre Ausgestaltung
als Bestandteil des der Allgemeinheit zugäng-
lichen öffentlichen Grün ein.
c) Er ist parteipolitisch und konfessionell
neutral.
d) Insbesondere hat er unter Beachtung des Grund-
satzes der Gemeinnützigkeit die Volksgesund-
heit und Erziehung der Jugend zur Naturver-
bundenheit zur fördern.
2. a) Der Verein verfolgt ausschließlich und un-
mittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
b) Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
c) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungs-
gemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
d) Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.
Darüber hinaus darf kein Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
gegünstigt werden.
3. Der Verein hat seine Anerkennung als gemein-
nützige Kleingärtnerorganisation zu bean-
tragen. Er hat seine Mittel ausschließlich zur
Förderung des Kleingartenwesens, insbesondere
für Ausbau und Unterhaltung seiner Klein-
gartenanlage zu verwenden.
4. Der Verein hat sich im Einvernehmen mit dem
Vorstand zur Wahrnehmung kleingärtnerischer
Belange insbesondere dafür einzusetzen, daß
in den städtebaulichen Planungen entsprechende
Ausweisungen bzw. Festsetzungen von als Dauer-
kleingartengelände geeigneten Flächen in aus-
reichendem Umfange erfolgt.
5. Der Verein überläßt aus der ihm verfügbaren
Kleingartenanlage seinen Mitgliedern ent-
sprechend den Vorschriften dieser Satzung
Einzelgärten zur kleingärtnerischen Be-
tätigung.
6. Der Verein hat seine Mitglieder im Rahmen
seiner Möglichkeiten fachlich zu beraten und
zu betreuen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erträge steigern. Über 300 Kundenprojekte.Seit 1998 optimiert WICON erfolgsabhängig ?sontige Einnahmen und Ausgaben?. Ohne Vorfinanzierung. Kein Risiko. Wir teilen uns den Erfolg., Erträge steigern. Über 300 Kundenprojekte.Seit 1998 optimiert WICON erfolgsabhängig ?sontige Einnahmen und Ausgaben?. Ohne Vorfinanzierung. Kein Risiko. Wir teilen uns den Erfolg. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024