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Aufstellung von Unterhaltungs- und Geldspielauto-
maten.
Weiterhin der An- und Verkauf von Geldspiel-,
Unterhaltungs- und Warenautomaten.
Vermietung von Verpachtung von Automaten aller Art,
das Betreiben von Spielstätten und der Handel mit
Spielstätten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Betrieb von Geldspiel- und
Unterhaltungsautomaten in Spielstätten
(Spielotheken), Gastronomiebetrieben und sonstigen
Aufstellplätzen sowie die Vermietung, der Handel von
und mit Geldspielautomaten und sonstigen
Spielgeräten, die Entwicklung und Herstellung von
elektronischen Geräten, der Erwerb, die Veräußerung,
die Anmietung und die Vermietung von Grundstücken
und der Betrieb von Gaststätten, die Planung,
Beratung, Einrichtung von Spielstätten, der Betrieb
von Einzelhandelsgeschäften, ohne Beschränkung auf
bestimmte Betriebsstätten, der Export und Import von
Waren aller Art.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Aufstellung von Geldspielgeräten an mehreren Aufstellungsorten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Aufstellung von Geldspiel-, Musik- und Unterhaltungsautomaten, An- und Verkauf von Automaten, Einrichtung von Spielhallen und deren Betrieb oder Vermietung, Einrichtung von Gaststätten und/oder deren Vermietung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Vertrieb, Aufstellung und Betrieb von Geldspielautomaten
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Aufstellen von Geldspielgeräten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Aufstellung und Vermietung von Unterhaltungs- und Warenautomaten aller Art, von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Abs. 1 GewO), Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen (§ 33 i GewO) sowie gastronomischen Betrieben und alle damit verbundenen Tätigkeiten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens für den Bereich des Automatendienstes ist die Aufstellung, Wartung, Pflege und Reparatur von Unterhaltungs-, Waren- und Geldspielautomaten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Planung, Konzeption, Errichten, Einrichten, Betreiben und Verwalten von Spiel- und Freizeitstätten und Spielhallen sowie Aufstellen von Geldspielgeräten und Unterhaltungsautomaten in öffentlich zugänglichen Einrichtungen (Gaststätten); An- und Verkauf, An- und Vermietung, Verwaltung von Immobilien; Vermittlung, Vermietung, An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen sowie Kraftfahrzeugpflege.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
"Telecafé" am Bahnhof, Cocktailbar, Restaurantbetrieb, Schankwirtschaft mit Internetangebot.
Automatenaufstellungsgewerbe gem. § 33c Abs(1) GewO, Geldspielautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten und Unterhaltungsautomaten .
Vermietung und Verpachtung von Immobilien.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024