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Frugalismus-Tipps: So kommen Sie früher aus dem Job

Frugalisten, Frugalismus, Geld, Prozent, Regel, Ausgaben, Unabhängigkeit, Minimalismus, Arbeit, Einkommens Frugalisten streben durch Verzicht und eisernes Sparen ihre finanzi... mehr ... 6. September 2024

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Korrektur: KfW sieht Mobilisierung von Privatkapital für die Ukraine als Priorität: Ukraine-Wiederaufbau-Konferenz soll Finanzinstrumente weiter ausbauen

Ukraine, Wiederaufbau, Absatz, Laibach, Fassung, Bulletpoint, Christiane, Konferenz, Main, Korrigierte KfW: Frankfurt am Main (ots) - Korrigierte Fassung der Meldung vom 10.06.2024 – 10:00 Bitte beacht... mehr ... 10. Juni 2024

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KfW sieht Mobilisierung von Privatkapital für die Ukraine als Priorität: Ukraine-Wiederaufbau-Konferenz soll Finanzinstrumente weiter ausbauen

Ukraine, Wiederaufbau, Laibach, Christiane, Konferenz, Main, Privatwirtschaft, Frankfurt, Auftrag, Bund KfW: Frankfurt am Main (ots) - - Christiane Laibach: "Wiederaufbau gelingt nur im Schulterschluss vo... mehr ... 10. Juni 2024

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Ohne Deutschland als Stabilitätsanker zerbricht der Euro-Raum

Raum, Fernab, Straubing, Tagblatt, Lindner, Deutschland, Finanzinstrumente, Scholz, Euro, Schuldenbremse Straubinger Tagblatt: Straubing (ots) - Fernab parteiprogrammatisch begründeter und deshalb oft wen... mehr ... 20. Mai 2024

Unternehmen

Close Brothers Seydler Bank AG

1. Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweise (Anlagevermittlung), 2. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung), 3. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im Wege des Eigenhandels für andere (Eigenhandel), 4. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten in eigenem Namen und für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft), 5. die Hereinnahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber - oder Orderschuldverschreibungen verbrieft ist, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengeschäft), 6. die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (Kreditgeschäft) in Form von Lombardkrediten, 7. die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft), 8. die Ausführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs (Girogeschäft), 9. das Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft), 10. die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien (Emissionsgeschäft). mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

AA ASSET CONSULT GmbH

Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten/Edelmetallen angelegter Vermögen; die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und dieVeräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung); die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung); die Anlageberatung; die Beratung im Hinblick auf sowie die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; die Beratung im Hinblick auf sowie die Vermittlung und Verwaltung von Anteilen an Kapital und Personengesellschaften sowie Anteilen geschlossener und offener Fonds. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedarf. mehr ... zuletzt aktualisiert am 22. Januar 2022

Unternehmen

Gebser und Partner AG

Gebser & Partner Vermögensverwalter, Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Verwaltung derselben. Die Gesellschaft kann auch die Verwaltung fremden Vermögens und die Beratung im Rahmen der Vermögensverwaltung vornehmen. Die Gesellschaft kann neben der Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 2 KWG) und der Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Satz 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG) die Anlagenvermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG) erbringen sowie mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung handeln. Ausgeschlossen ist die Erbringung von Finanzdienstleistungen, bei denen sich die Gesellschaft das Eigentum oder den Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschafft sowie sonstige Tätigkeiten, die über den vorstehend beschriebenen Unternehmensgegenstand hinaus gehen und gem. § 32 Abs. 1 KWG der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedürfen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

NVC Versicherungsmakler GmbH

Vermittlung von Versicherungen aller Art, Erbringung der Anlage- und Abschlussvermittlung sowie der Anlagebe- ratung in Finanzinstrumenten gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1, 1a und 2 Kreditwesengesetz (KWG), ohne sich beim Durchführen der Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Diese Leistungen erfolgen ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung gem. § 2 Abs. 10 Satz 1 KWG (vertraglich gebundener Vermittler). Die Gesellschaft ist berechtigt, auch branchenähnliche Tätigkeiten auszuüben; registriert im Vermittlerregister unter: D-DADQ-WP7D4-82. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

AVANA Invest GmbH

Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung), die mit den im Folgenden aufgeführten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. § 192 bis 213 KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, e) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juni 2013 geltenden Fassung, f) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, bb) die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, cc) die Vermögensgegenstände nach § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, g) Allgemeine offene Spezial-AIF gemäß §§ 282 KAGB, h) Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, i) Offene Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, j) Geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, soweit ein solcher geschlossener Spezial-AIF in Sachwerte investiert, sind diese ausschließlich Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) der Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), j) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragrafen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

ADLATUS AKTIENGESELLSCHAFT

Erbringung von Finanzdienstleistungen, nämlich Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschlleßllch über lnformationsverbreitungskanäle oder für die Öffentllchkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1a KWG), Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1c KWG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlußvermittlung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 2 KWG), Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 3 KWG), laufender Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff (Factoring, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 9 KWG), Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen als Leasinggeber und Verwaltung von Objektgesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 17 KWG (Finanzierungsleasing, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 10 KWG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eine Gemeinschaft von Anlegern, die natürliche Personen sind, mit Entscheidungsspielraum bei der Auswahl der Finanzinstrumente, sofern dies ein Schwerpunkt des angebotenen Produktes ist und zu dem Zweck erfolgt, dass diese Anleger an der Wertentwicklung der erworbenen Finanzinstrumente teilnehmen (Anlageverwaltung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 11 KWG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung, ohne die Voraussetzungen für den Eigenhandel zu erfüllen (Eigengeschäft, § 32 Abs 1a KWG). Die Gesellschaft ist dabei nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen und darf nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln. Beratende Begleitung bei Finanzierungsvermittlung und -optimierung, Vermögensplanung, Altersvorsorge, Unternehmens- und Wirtschaftsberatung, Nachfolgeregelungen nicht jedoch Rechts- und Steuerberatung. Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen (Grundstücksmakler, § 34c Abs 1 Nr. 1 GewO). Abschluss von Darlehensverträgen zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen (Hypothekenmakler, § 34c Abs 1 Nr. 2 GewO). mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

Lucht Probst Associates GmbH

(na), Die erlaubnisfreie Beratung von Kreditinstituten hinsichtlich der Entwicklung, der Gestaltung sowie der Einsatzmöglichkeiten der derivativen und anderen Finanzinstrumenten zur Absicherung von Devisen-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken. Eine Vermittlung des Abschlusses von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von derivaten und anderen Finanzinstrumenten sowie des Nachweises entsprechender Abschlußmöglichkeiten für solche Geschäfte ( Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a) Satz 2 Ziff. 1 KWG) findet nicht statt. Ebenso betätigt sich die Gesellschaft nicht auf dem Gebiet der Anschaffung oder Veräußerung von Finanz- instrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlußvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a) Satz 2 Ziff. 2 kWG). mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

ARTUS Finanzmanagement AG Herr Hinkel (Vorstand)

Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung); die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen, für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung); die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung); andere bei der Anlage in Finanzinstrumenten zu beraten (Anlageberatung); andere in Finanzinstrumenten, insbesondere Krediten, Leasing, Darlehn oder Factoring zu beraten und solche Instrumente zu vermitteln; Immobilienvermittlungsgeschäft. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

belFin AG

Vermittlung des Abschlusses, Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Darlehen, Bausparverträge, Versicherungen und Finanzinstrumente, letztere gem. der Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWK; ferner Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen, für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten der Erwerber, Mieter, Pächter oder sonstiger Nutzungsberechtigter oder der Bewerber um Erwerbs- und Nutzungsrechte sowie als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

ASSETS CONSULTING e. K.

Anlage- und Abschlußvermittlung von
Finanzinstrumenten gemäß KWG. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

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