Heimatforscher entdecken die Verborgene Schönheit des Oberlausitzer Westens
**Kurz gesagt**: Die Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften ergründet die verborgene SchÃ... mehr ... 8. November 2024
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**Kurz gesagt**: Die Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften ergründet die verborgene SchÃ... mehr ... 8. November 2024
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(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung
- der selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage (z.B. Arbeitslosigkeit) auf die Hilfe anderer angewiesen sind,
- der Bildung und Ausbildung,
- der Wissenschaft und Forschung.
Die Stiftung kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
(2) Die Stiftung fördert die vorgenannten Zwecke
- durch eigene Vorhaben und Projekte zur Reduzierung bzw. Beseitigung von Arbeitslosigkeit und Armut (z.B. Beratungs-, Beschäftigungs-, Qualifizierungs- oder Betreuungsangebote für Langzeitarbeitslose oder aus anderen Gründen als schwer vermittelbar geltende Arbeitslose oder Benachteiligte; Fachtagungen, Kongresse, Fortbildungen),
- durch Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften, die ebenfalls die vorgenannten Zwecke verfolgen,
- durch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Mittelbeschaffung für eine andere Körperschaft setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.
(3) Der Stiftungszweck wird daneben teilweise verwirklicht durch die jährliche Auslobung des "Regine-Hildebrandt-Preises für Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut" an sozial engagierte Einzelpersonen, Gruppen bzw. Institutionen und Einrichtungen, die sich in herausragender Weise um die Reduzierung von Arbeitslosigkeit oder Armut verdient gemacht haben (§ 4).
(4) Der Stiftungszweck wird teilweise auch verwirklicht durch die finanzielle, materielle oder immaterielle Förderung
- steuerbegünstigter Träger von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten sowie Selbsthilfeprojekten für Arbeitslose und/oder aus anderen Gründen hilfsbedürftig gewordenen Menschen,
- wissenschaftlicher Vorhaben zur Reduzierung bzw. Beseitigung von Arbeitslosigkeit und Armut,
- von Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zusammenschluß von 37 national und international
tätigen Kultur- und Forschungsinstituten, die durch
eine wertvolle Sammlung die Qualität und Vielfalt
des kulturellen Deutschlands repräsentieren, der
Verein veröffentlicht Fachpublikationen,
veranstaltet Ausstellungen und Fachtagungen etc.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024