Webseite der Bürogemeinschaft Vollrath & Felsmann zu allen Themen rund um Arbeitslosengeld II - Hartz4. Insbesondere im Bereich Kiel, Plön, Eutin, Preetz
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand ist die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 III StBerG.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 08. Februar 2022
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zuletzt aktualisiert am 09. Februar 2022
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Beratungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft, der öffentlichen Hand sowie für sonstige Dritte, soweit sie für Steuerberatungsgesellschaften berufsrechtlich zulässig sind, insbesondere:
- die Führung von Büchern, die Erstellung von Jahresabschlüssen und die Erstellung von Steuererklärungen aller Art,
- die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Beratungen,
- die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten,
- treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treuhänderischen Verwaltung,
- die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten,
- die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung,
- die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen,
- die Tätigkeit als Sachverständige und die Erstellung von Gutachten,
- Tätigkeiten nach § 33 i.V. m. § 57 III StBerG, Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
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zuletzt aktualisiert am 29. Juni 2018
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zuletzt aktualisiert am 29. Juni 2018
Betreiben einer Schank- und Speisewirtschaft
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zuletzt aktualisiert am 29. September 2024