1) Der Verband befasst sich mit allgemeinen sozial- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Er hat insbesondere die Aufgabe, die Interessen seiner Mitglieder in allen Arbeitgeberfragen wahrzunehmen. Das umfasst auch, die Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten zu beraten und zu vertreten, soweit dieses im Gesamtinteresse des Verbandes liegt.
(2) Der Zweck des Verbandes ist nicht auf eine wirtschaftliche Erwerbstätigkeit oder parteipolitische Betätigung gerichtet.
3) Der Verband kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben entsprechenden Organisationen der Arbeitgeber- und Spitzenorganisationen der Wirtschaft anschließen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Gegenstand ist der Erwerb von Beteiligungen unter irgendwelcher Form an anderen in- und ausländischen Gesellschaften sowie die Verwaltung, Kontrolle und Verwertung dieser Beteiligung. Die Gesellschaft kann namentlich alle Arten von Wertpapieren erwerben, sei es durch Einlage, Zeichnung, Kaufoption, Kauf oder sonstwie, und dieselben durch Verkauf, Abtretung, Tausch sonstwie veräußern.
Darüber hinaus kann die Gesellschaft Patente und andere davon abgeleitet oder dieselben ergänzenden Rechte erwerben und verwerten.
Die Gesellschaft kann Ausleihen aufnehmen sowie den Gesellschaften, an denen sie direkt maßgeblich beteiligt ist, jede Art von Unterstützung, Darlehen, Vorschuß oder Sicherheit gewähren.
Die Gesellschaft wird nicht unmittelbar aktiv erwerbstätig sein und kein dem Publikum zugängliches Handelsgeschäft betreiben.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb; gemeinschaftliche Erzeugung und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse; Be- und Verarbeitung der Erzeugnisse und der Handel mit diesen; Nebenerwerbstätigkeit - wie unter anderem:
- Agrotechnische und Transportleistungen;
- Rekultivierung von Kippen, Aufforstung, Anpflanzungen, die Bestands- und Landschaftspflege;
- Straßenwinterdienst;
- handwerkliche Leistungen;
- Vermietung und Verpachtung von betriebseigenen Sachanlagen;
- Erzeugung und Vermarktung von Strom und Wärmeenergie aus betriebseigenen nachwachsenden Rohstoffen
und Wirtschaftsdünger;
Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022