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NIS2 fordert Security-Spezialisten neue Skills ab
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10 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Entscheidungen Risiken"
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Neben KI setzt die Stadt Wien auch auf Augmented Reality (AR) zur Visualisieru... mehr ... 18. Dezember 2024
Die chinesische Millionenmetropole Shenzhen hat sich mittlerweile von der Werk... mehr ... 18. Dezember 2024
Große Plattformen wie Tiktok sollen die Risiken von Desinformation vor Wahlen möglichst reduzieren... mehr ... 17. Dezember 2024
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Die Banken im Euroraum haben sich in Summe 2024 gut geschlagen. Doch die Aufsicht warnt die Institut... mehr ... 17. Dezember 2024
Arbeitgeber können Mitarbeiter umfassend überwachen – von Chat-Analysen bis zu Bewegungsprofilen... mehr ... 17. Dezember 2024
Oberkochen – Das Technologieunternehmen Zeiss rechnet wegen geopolitischer Konflikte und des schwa... mehr ... 17. Dezember 2024
KI wird auch 2025 die entscheidende Figur im IT-Spiel bleiben.Shutterstock/Ken... mehr ... 17. Dezember 2024
Lachgas gilt als neue Partydroge. Experten warnen vor gesundheitlichen Risiken. Hamburg will jetzt v... mehr ... 16. Dezember 2024
(1) Das Betreiben von lmmobiliengeschäften jedweder Art, insbesondere die Errichtung und Bewirtschaftung von Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung, darunter Haushalte mit geringem Einkommen, zu tragbaren Belastungen. (2) Soweit gesetzlich nicht anders geregelt, wird sich die Gesellschaft in Berlin beim Abschluss von Verträgen sowie bei der Bemessung des Preises für die Überlassung von Mietwohnungen danach ausrichten, dass eine Kosten- bzw. Aufwandsdeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung von Rücklagen ermöglicht werden. Die Instandsetzung und Modernisierung sowie gegebenenfalls der Wohnungsneubau sollen zur städtebaulichen Entwicklung Berlins beitragen und den Anforderungen des Umweltschutzes gerecht werden. (3) Die wohnungspolitischen Versorgungsschwerpunkte sollen zwischen der Gesellschaft und der zuständigen Behörde des Landes Berlin vertraglich geregelt werden. Die Umsetzung der sozialen Zweckverfolgung ist von der Gesellschaft gegen wirtschaftliche Nachteile so abzuwägen, dass die Gesellschaft langfristig und nachhaltig ohne Zuführung von fremdem Kapital ihren Gesellschaftszweck erfüllen kann und ihr Bestand dauerhaft, auch angesichts vernünftiger Absicherung gegen Risiken, gesichert ist.
TATSÄCHLICHER GEGENSTAND:
Eigene selbstverwaltete Wohnungen= ca. 12.502
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Beratung und das Zurverfügungstellen von Informationen betreffend den Vertrieb von Fonds in Deutschland an Unternehmen, die in Deutschland Fonds vertreiben wollen, außerdem die Werbung für derartige Fonds, ferner die Anlage- und Abschlussvermittlung sowie die Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Die KA-IT-Si widmet sich dem Ziel, Mitarbeiter und Führungskräfte in Unternehmen und Behörden für die Risiken mangelnder IT-Sicherheit zu sensibilisieren und eine Plattform für Wissensvermittlung und Erfahrungsaustausch zu bilden., Die KA-IT-Si widmet sich dem Ziel, Mitarbeiter und Führungskräfte in Unternehmen und Behörden für die Risiken mangelnder IT-Sicherheit zu sensibilisieren und eine Plattform für Wissensvermittlung und Erfahrungsaustausch zu bilden. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Homepage von FinRisk - Financial Risk Consulting und Training für Versicherungen und andere Kapitalsammelstellen: Beratung, Implementierung, Training, Beratung und Schulung Dritter in allen Fragen der finanziellen Unternehmensführung, vor allem im Management von Kapitalanlagen und von versicherungswirtschaftlichen Risiken, die Erstellung und der Verkauf von Software zur Unterstützung der finanziellen (Unternehmens-) Führung, die Vermittlung von Bank-, Beratungs- und Versicherungsdienstleistungen sowie auf eigene Rechnung der An- und Verkauf von Wertpapieren, Immobilien und Beteiligungen aller Art. Geschäfte, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Sachverständiger Dr. Ridky Projekt-Coaching Grün + Bau aus München... Wenn Sie in Zukunft konflikt- und stressfreier arbeiten möchten – Vermeidung von Folgekosten durch Baumängel., ö.b.u.v. Baumsachverständiger Dr.-Ing. Rolf Ridky aus Hamburg. Verringerung der Risiken bei der Bauausführung ? baubegleitende Qualitätsüberwachung ? mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Unternehmen., Die Hübener Versicherung versichert ungewöhnliche Risiken. Dazu gehören u.a. Diskotheken, Asylunterkünfte, Recyclingbetriebe, Feuerwerkshandel u.v.m. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Johannes Stefan - Unabhängier Versicherungsmakler in Forchheim - Telefon 09191 / 32100, Altersvorsorge
Absicherung Ihrer Arbeitskraft
Private und gewerbliche Risiken.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Deutschland wird älter und lebt länger. Der Bedarf an verlässlicher Altersvorsorge steigt. Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Optionen., Die Vermittlung von Versicherungen aller Art sowie die Vermittlung von Versicherungen aller Art, Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen, gewerblichen Räumen und Darlehen; die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden nicht vermittelt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Rechtsanwälte Breunig - Schindler in Darmstadt 06151/56 048 - Verkehrsrecht - Verkehrsunfallsregulierung und sonstige Unfälle, BuÃgeldverfahren, Strafverfahren, Der Straßenverkehr birgt eine Vielzahl von Risiken und nicht selten bedürfen strittige Auffassungen über Sachverhalte der juristischen Klärung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vertrieb und Marketing von Asset Management Dienstleistungen und Investmentprodukt-Managementdienstleistungen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten erbringt die Gesellschaft ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes ( sog. "Single-Hedgefonds") dürfen nicht vermittelt werden. Gegenstand ist ferner die Anlageberatung i.S.d. KWG, einschließlich der Beratung über die taktische und strategische Aufteilung des anzulegenden Vermögens (Asset Allocation und Asset Liability Management-Beratung). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024