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10 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Eltern Gleichberechtigung"
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Wort & Bild Verlagsgruppe - Gesundheitsmeldungen: Baierbrunn (ots) - Anmoderation: Klein wie eine Ma... mehr ... 14. November 2024
In Deutschland wandern täglich mehr als zwölf Millionen Windeln in den Restmüll. Mit nachhaltigen... mehr ... 13. November 2024
Zweck der Stiftung ist,
- die Wissenschaft, die Forschung und die Bildung auf dem Gebiet der Frauengeschichte zu fördern,
- die historische Leistung von Frauen für Familie, Gesellschaft und Staat in den unterschiedlichen Kulturregionen sichtbar zu machen,
- die Gleichberechtigung von Frauen in Politik, Rechtsprechung, Wirtschaft und Verwaltung, Beruf und Familie im demokratischen Verständnis durchzusetzen,
- ein geschlechterdemokratisches Bewusstsein in der Jugend- und Erwachsenen-Bildung zu schaffen,
- die Bedeutung von Frauen in den unterschiedlichen Kulturen in sachlich angemessener, menschenwürdiger Weise weiter zu entwickeln, geschlechtsspezifische Spannungen und Benachteiligungen - vor allem im Bildungsbereich - abzubauen,
- zur Völkerverständigung und Versöhnung mit anderen eigenständigen Kulturen, insbesondere mit dem Judentum, durch das Wesen und Wirken von Frauen durch die Geschichte beizutragen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Dissens - Institut für Bildung und Forschung e.V. ist ein seit 1989 bestehendes Beratungs-, Bildungs- und Forschungsinstitut. Wir bieten für Schulen und Einrichtungen der Jugendarbeit Fortbildungen zur geschlechtsdifferenten pädagogischen Arbeit an., Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Alevitischer Kulturverein Kiel und Umgebung e.V.
bemüht sich in Kiel und in der Umgebung, die
alevitische Kultur zu erhalten, zu pflegen.
In seinen Tätigkeiten die für die öffentlichkeit
zugänglich sind, setzt sich für Menschenrechte,
Glaubensfreiheit und die Gleichberechtigung von Mann
und Frau ein.
Der Alevitischer Kulturverein Kiel und Umgebung e.V.
ist politisch neutral und verabscheut jegliche
Gewalt.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Frauenzimmer e.V. – schon mal gehört?, Die Förderung der Gleichberechtigung der Frau, der internationalen Gesinnung, der Toleranz und der Jugendpflege und Jugendfürsorge. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1.Zweck des Vereins ist es, Bildungsarbeit zu Fragen von
- menschlichem Leben und Handeln als Teil der natürlichen Umwelt
- Geschichte, Philosophie und Gesellschaftsperspektiven
- Individuum, Familie und Gesellschaft
- Kunst und Kultur
unter besonderer Beachtung der Themenbereiche
- Demokratie und Menschenrechte
- Frieden und internationale Beziehungen
- Eine -Welt und globale Perspektiven
- Ökologie, Wachstumsgrenzen und Entwicklungschancen
- gerechte Wirtschaftsordnung und soziale Gerechtigkeit
- Gleichberechtigung, Gleichstellung von Frauen und Minderheiten
- Zivilcourage und Gewaltfreiheit
- Bildung, Kultur und Kunst
- Wissenschaft und Forschung
durchzuführen und zu ermöglichen.
2.Ziel des Vereins ist es, Menschen zu motivieren, sich in gesellschaftliche Prozesse einzumischen, aktiv zu werden und dafür die notwendige Sachkenntnis zu erwerben; dazu globale, regionale, lokale und persönliche Zusammenhänge zu erkennen, historisch und perspektivisch zu denken, selbstbestimmt und solidarisch zu handeln, kritisch und kreativ Gesellschaft und Gemeinwesen zu verändern und mitzugestalten;
-einen Beitrag für eine bessere menschliche Gesellschaft, insbesondere zu ökologischen, sozialen, demokratischen, gerechten und gewaltfreien Perspektiven zu leisten.
Ein besonderes Anliegen ist die Verwirklichung eines von Abhängigkeit und Dominanz freien Verhältnisses der Geschlechter.
Im Verein wird der Dialog mit politisch Andersdenkenden ebenso respektvoll und in gegenseitiger Achtung gefördert wie der Austausch zwischen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer kulturellen Identität und ihrem Geschlecht.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Ausgehend von einem antifaschistischen, antirassistischen und antisexistischen Anspruch, versteht sich das AJZ Chemnitz als Freiraum und Rückzugsmöglichkeit, in denen alternative Formen sozialen und kulturellen Lebens diskutiert, erprobt und verwirklicht , Ausgehend von einem antifaschistischen, antirassistischen und antisexistischen Anspruch, versteht sich das AJZ Chemnitz als Freiraum und Rückzugsmöglichkeit, in denen alternative Formen sozialen und kulturellen Lebens diskutiert, erprobt und verwirklicht werden können. Das AJZ als Plattform bietet Gruppen und Einzelpersonen die Möglichkeit, kulturelle, soziale und politische Projekte und Veranstaltungen selbstverwaltet zu organisieren. Das Forum im AJZ, in dem alle Belange des Hauses in möglichst breiter Runde diskutiert werden, ist das wöchentliche und öffentliche Hausplenum. Basisdemokratische Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Gruppen und Einzelpersonen sind Transparenz, Offenheit und Gleichberechtigung. Die einzelnen Gruppen und Personen im AJZ können im eigenen Namen ihre Außenvertretung selbstständig regeln. Eine vorherige Diskussion im Plenum dazu ist erwünscht. Der Träger des Alternativen Jugendzentrums ist der AJZ e.V. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Spendenportal. Geldspenden an gemeinnützige Projekte. Sicher und unkompliziert mit modernen Zahlsystemen, (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zweck der Abgabenordnung".
(2) Zweck der Sozial-Aktiengesellschaft Bielefeld ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig eine Förderung folgender Bereiche vorgesehen: 1. Hilfe und Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr.1 AO), deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist oder deren Bezüge die Höhe der in § 53 Nr. 2 AO genannten Beträge nicht übersteigen. 2. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, 3. Förderung der Jugend- und der Altenhilfe, 4. Förderung kultureller Zwecke, dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege, 5. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, 6. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzpflege der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, 7. Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, 8. Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer einschließlich der Errichtung von Ehrenmalen und Gedenkstätten, Förderung des Suchdienstes für Vermisste, 9. Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, 10. Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, 11. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, 12. Förderung des Tierschutzes, 13. Förderung der Entwicklungshilfe, 14. Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, 15. Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, 16. Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, 17. Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, 18. Förderung der Kriminalprävention, 19. Förderung des Sports, 20. Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, 21. Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, 22. Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke, 23. Unterstützung des durch die gemeinnützige Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut ausgelobten jährlichen "Regine-Hildebrandt-Preis". Nr. 24 Förderung von Wissenschaft und Forschung, Nr. 25 Förderung der Religion, Nr. 26 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports, ...
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024