Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 WPO insbesondere:
a) die Durchführung von Pflichtprüfungen nach §§ 316 ff HGB und §§ 53 ff GenG;
b) die Durchführung freiwilliger Prüfungen in Anlehnung an die Pflichtprüfungen zu a);
c) sonstige in das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers passende Prüfungen und die Beratung in wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Die Internetpräsenz des Ingenieur-Büro Prof. Dr.-Ing. Hans-Günther Oehmigen, Ingenieurbüro.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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Homepage der Zahnarztpraxis Colonnaden in Hamburg - Dr. med. dent. Günter Fritzsche - Zahnarzt und Oralchirurg. Leistungen - CEREC Zahnersatz, Prophylaxe PZR, Implantologie, Oralchirurgie, Invisalign®, Angstpatienten, Fortbildung, Zahnarztpraxis.
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