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Bundestagswahl 2025: Die Digital-Agenda der Parteien
Zur Bundestagswahl 2025 haben wir die digitale Agenda der Programme der große... mehr ... 5. Februar 2025
10 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Digitalministeriums OnceOnlyGarantie Rechtsanspruch"
Zur Bundestagswahl 2025 haben wir die digitale Agenda der Programme der große... mehr ... 5. Februar 2025
CDU/CSU - Bundestagsfraktion: Berlin (ots) - Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, ... mehr ... 29. Januar 2025
Investieren will die Gemeinde aber trotzdem. Hainburg – Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, ... mehr ... 14. Januar 2025
Ab dem Schuljahr 2026/27 sollen Kinder im Grundschulalter sukzessive einen Rechtsanspruch auf Betreu... mehr ... 14. Januar 2025
Auch wenn der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erst ab August 2026 gi... mehr ... 10. Januar 2025
Die Schullandschaft in Korntal-Münchingen verändert sich. In den nächsten Jahren sollen die Grund... mehr ... 11. Dezember 2024
Die Gemeinde Oberhaching will auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vorbereitet sein und erwe... mehr ... 3. Dezember 2024
Ein Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe, mehr Frauenhäuser - so will die Regierung von Kanzler Scho... mehr ... 27. November 2024
In den Ganztagsangeboten an Schulen sind schon jetzt die Mitarbeiter knapp. Umso mehr fürchten die ... mehr ... 24. November 2024
In zwei Jahren haben Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsgr... mehr ... 13. November 2024
Sie möchten den Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung durchsetzen? Sie möchten Ihnen durch die alternative Kinderbetreuung entstandene Mehrkosten geltend machen? Hier finden Sie kompetente Hilfe!, Wir bieten Ihnen u.a. Rat und Tat in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht oder Verkehrsrecht. Ganz neu: Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Anspruches auf einen Betreuungsplatz/ Kita-Platz. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von
- Jugend- und Altenhilfe;
- Erziehung und Bildung ;
- Wissenschaft und Forschung;
- Kunst und Kultur;
- Umwelt- und Naturschutz.
im Rhein-Main-Gebiet. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieses Gebiets in der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden.
(2) Verwirklicht werden die einzelnen Zwecke (unmittelbar) durch eigene Vorhaben der Stiftung. Diese ergeben sich aus der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. Die Stiftung kann die einzelnen Zwecke auch (mittelbar) durch die ideelle und materielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklichen, indem für sie insbesondere Geld und Sachmittel zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für die in vorstehendem Absatz 1 genannten Zwecke beschafft werden (§ 58 Nr. 1 AO).
(3) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024