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Die Krise der deutschen Autoindustrie hält an. Nun musste ein Zulieferer mit Produktionsstandorten ... mehr ... 14. Januar 2025
Versicherungs-Agentur, Generalvertretung der Allianz-Versicherungs AG und der Dresdner Bank. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
gemeinschaftliche anwaltliche Berufsausübung
Leistungen:
Agrarrecht, Arbeitsrecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Baurecht, Gesellschaftsrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, Handelsrecht, Inkasso, Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit, IT-Recht
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Durchführung von Bankgeschäften und/oder Finanzdienstleistungen, für die die Gesellschaft über die erforderliche Erlaubnis verfügt, insbesondere die Durchführung der folgenden Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG: - Pfandbriefgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr.1a KWG) mit Ausnahme von Schiffspfandbriefen und des Erwerbs von Schiffshypotheken und mit Ausnahme der Ausgabe von Flugzeugpfandbriefen und des Erwerbs von Registerpfandrechten nach § 1 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen oder ausländischer Flugzeughypotheken, - Eigengeschäft (§ 32 Abs. 1a KWG) - Einlagengeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG) - Factoring (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9) - Garantiegeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 KWG) - Kreditgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG) - Scheckeinzugsgeschäft, Wechseleinzugsgeschäft und Reisescheckgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 KWG). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024