DFB nominiert Torwart Stefan Ortega für Lehrgang vor Nations-League-Spielen
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Ein Name, vier gute Krankenhäuser in Ihrer Nähe. Als Arbeitgeber mit rund 2.200 Beschäftigten und vielfältigen Ausbildungsangeboten ist das Klinikum Westfalen ein gewichtiger Wirtschaftsfaktor in der Region. Die Knappschaft Bahn See sowie die Städte , Gegenstand des Unternehmens und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Gesundheitswesens. Sie dient im Rahmen ihrer sachlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) der stationären, teilstationären und ambulanten Untersuchung und Behandlung von Patienten und der Heilung von Kranken ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Ferner hat sich die Gesellschaft die Ehe-, Lebens- und Familienberatung sowie die Hilfe für suizidgefährdete Menschen zur Aufgabe gemacht. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. Die Gesellschaft wird in praktischer Ausführung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der evangelischen Kirche tätig.
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
a) der öffentlichen Gesundheitspflege
b) der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten.
3. Die unmittelbaren Gesellschaftszwecke werden vorbehaltlich Abs. 8 verwirktlicht, durch den Betrieb von Einrichtungen die im Sinne von § 66 AO in besonderem Maße der gesundheitlichen Versorgung von Personen im Sinne des § 53 AO in der jeweils gültigen Fassung dienen. Die Versorgung umfasst auch die gegebenenfalls erforderliche Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln.
4. Die von den Gesellschaft betriebenen Einrichtungen stehen allen Menschen ohne Rücksicht auf ihre Rasse, Nationalität und ihren Glauben offen.
5. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
6. Die Gesellschaft wird im Verbund der gemeinnützigen Julius Axenfelder Stiftung tätig, d.h. die Julius Axenfeld Stiftung ist an der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligt. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist es, andere gemeinnützige Körperschaften im Verbund der Julius Axenfeld Stiftung, d.h. die Julius Axenfeld Stiftung selbst, oder andere Körperschaften, an denen die Julius Axenfeld Stiftung mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, gemäß § 58 Nr. 2 bis 4 der AO zu unterstützen.
7. Soweit die Gesellschaft ihre Zwecke ganz oder teilweise nicht selbst verwirklicht, kann sie von § 58 Nr. 1 der AO Gebrauch machen und die vorgenannten Zwecke auch durch andere steuerbegünstigte Körperschaften im Verbund der Julius Axenfeld Stiftung verwirklichen lassen. Insofern verwirklicht die Gesellschaft die Zwecke dann nicht selbst unmittelbar, sondern mittelbar, indem sie von § 58 Nr. 1 der AO Gebrauch macht. Zweck der Gesellschaft ist ferner die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 der AO in der jeweils gültigen Fassung.
8. Die Gesellschaft kann sich an allen Gesellschaften und Unternehmen beteiligen, diese erwerben oder gründen, Zweigniederlassungen errichten, Vereinen beitreten, Stiftungen errrichten und im übrigen alle zur Erreichung oder Sicherung des Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar notwendigen Handlungen vornehmen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Förderung der Altenhilfe und Altenpflege. Die Gesellschaft dient im Rahmen ihrer Möglichkeiten der medizinischen, pflegerischen und sozialen Betreuung hilfsbedürftiger Menschen in deren eigener Häuslichkeit ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Konfession, Rasse oder Geschlecht, insbesondere durch den Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere
verwirklicht durch den Betrieb von Krankenhäusern,
insbesondere des evangelischen Krankenhauses in
Oberhausen
Die Gesellschaft dient im Rahmen ihrer sachlichen
und personellen Möglichkeiten nach Maßgabe der
Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der
stationären und ambulanten Untersuchung und
Behandlung von Patienten und der Heilung von Kranken
ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit,
Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Zweck des Vereins ist zum einen seine Betätigung
in der Verbraucherberatung und des
Verbraucherschutzes:
1. Der Verein hilft natürlichen Personen bei ihrer
sie persönlich betreffenden Kommunikation mit
juristischen Personen, so dass die wechselseitige
Kommunikation "auf gleicher Augenhöhe"
stattfinden kann. Der Verein bedient sich dazu
seines Vorstandes oder Hilfspersonen, die selbst
Nichtmitglieder sind und die bei der Tätigkeit
nach Inhalt und Umfang den Weisungen des Vereins
unterworfen sind.
2. Zugleich fördert er hiermit allgemein das
demokratische Staatswesen im Geltungsbereich
dieses Gesetzes: Er hilft, die Bürokratie als
zwangsläufige aber lähmende Erscheinung
gegenseitiger Rücksichtnahme von Staat und Bürger
-Einzelfallgerechtigkeit durch
Detailberücksichtigung- zu bewältigen und sie
damit für weite Bevölkerungsschichten erträglich
zu machen.
3. Der Verein übernimmt keinerlei Rechtsberatung
oder Vertretung in Rechtsfragen. Die Tätigkeit
des Vereins setzt an der Stelle aus, wo
Rechtsfragen auftauchen. Die Tätigkeit kann in
derselben Sache erst nach anderweitiger Klärung
der jeweiligen Rechtsfrage fortgesetzt werden,
wenn also das Mitglied sich ohne Hilfe des
Vereins einen Standpunkt gebildet hat und diesen
so artikulieren kann, dass ihn der Vorstand
formulierend umsetzen kann, ohne rechtsberatend
tätig zu werden. Der Verein berät nicht in
steuerlichen Angelegenheiten. Auch ist technische
Beratung nicht Gegenstand der
Kommunikationshilfe-Aufgabe.
4. Schließlich fördert der Verein die Kultur, indem
er sich für die Durchführung von Ausstellung im
Bereich der darstellenden und bildenden Kunst
einsetzt.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Dies geschieht vor allem durch stationäre Behandlung, Pflege, Betreuung und Rehabilitation von körperlich, geistig oder seelisch kranken und alten Menschen im Sinne evangelischer Diakonie als Lebens- und Wesensäußerung der Evangelischen Kirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe in den von der Gesellschaft betriebenen Einrichtungen und Diensten.
Die Hilfeleistung erfolgt ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Ziel der Gesellschaft ist es insbesondere, die Fähigkeiten der pflegebedürftigen Menschen zu erhalten, zu fördern und damit deren Unabhängigkeit und Wohlbefinden zu ermöglichen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb und die Unterhaltung von stationären Altenhilfeeinrichtungen. Insbesondere betreibt die Gesellschaft das Alten- und Pflegeheim "Heywinkel Haus" in Osnabrück.
Die Gesellschaft kann auch Leistungen im Bereich der Kurzzeit- und Tagespflege sowie der offenen Altenarbeit und Seniorenberatung erbringen.
Ferner kann die Gesellschaft Einrichtungen des Betreuten Wohnens sowie Rehabilitationseinrichtungen unterhalten, betreiben und mit Leistungen versorgen sowie Hospizarbeit leisten.
Zweck der Gesellschaft ist darüber hinaus auch die selbstlose Förderung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. Dies geschieht insbesondere durch das Abhalten von Gottesdiensten in den Einrichtungen der Gesellschaft, die geistliche und seelsorgerliche Begleitung der Bewohner der Einrichtungen der Gesellschaft durch Pastoren und Diakone, Sterbebegleitung und die Bereitstellung der Heiligen Schrift, Gesangbüchern und vergleichbaren Schriftwerken.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweise (Anlagevermittlung), 2. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung), 3. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im Wege des Eigenhandels für andere (Eigenhandel), 4. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten in eigenem Namen und für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft), 5. die Hereinnahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber - oder Orderschuldverschreibungen verbrieft ist, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengeschäft), 6. die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (Kreditgeschäft) in Form von Lombardkrediten, 7. die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft), 8. die Ausführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs (Girogeschäft), 9. das Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft), 10. die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien (Emissionsgeschäft). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Landesverkehrswacht Berlin e.V., gemeinnützige Verkehrssicherheitsarbeit - Sicherheit Vorsicht Rücksicht mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024