22.11.2024 09:45
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22. November 2024
22. November 2024 | www.landratsamt-pirna.de
Gegenstand sind die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Handelsvertretung für Bausparen und Versicherungen, Makler gemäß § 34c GewO; Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Steuerberatungsgesellschaft gemäß § 33 i.V.m. § 57
StBerG; Beratung für Heilberufe;
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zuletzt aktualisiert am 21. April 2022
Unser Unternehmen enertec GmbH wurde im Jahre 2002 als Personenunternehmen gegründet und im Juli 2003 zur GmbH umfirmiert. Sowohl durch kundenspezifische Dienstleistungen und Produkte gemäß dem neuesten Stand der Technik, als auch durch rasches, zuverläss, Unser Unternehmen enertec GmbH wurde im Jahre 2002 als Personenunternehmen gegründet und im Juli 2003 zur GmbH umfirmiert. Sowohl durch kundenspezifische Dienstleistungen und Produkte gemäß dem neuesten Stand der Technik, als auch durch rasches, zuverlässiges Handeln sind wir bestrebt, den Wünschen unserer Geschäftspartner zu entsprechen.
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zuletzt aktualisiert am 24. März 2022
Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
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zuletzt aktualisiert am 09. März 2023
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Geschäftsgegenstand ist Ankauf, Verkauf und Vermittlung von Immobilien, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen, für eigene und fremde Rechnung, unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen, für fremde Rechnung, gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen, An- und Verkauf, ferner Verwertung und Verwaltung von Immobilien; Herstellung von Bauvorhaben durch Subunternehmer. Erbringung von allen Planungs- und Ingenieurleistungen gemäß der HOAI.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 33 i.V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022