Förderung des Dialogs der gesellschaftlichen Gruppen, um neue Konzepte und Ansätze zur sozialverträglichen Bewältigung betrieblichen und sektoralen Strukturwandels sowohl zu verbreitern als auch aktiv und betreuend zu begleiten. Dazu dient die Koordinierung und Durchführung von:
- Beratungsdienstleistung gegenüber Unternehmen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Betriebsräten sowie öffentlichen Körperschaften und Gebietskörperschaften bei betrieblichen, sektoralen und regionalen Umstrukturierungen und Beschäftigungsanpassungen,
- direktem Prozeßmanagement, um zur Lösung praktischer betrieblicher und regionaler Umstellungsprozesse beizutragen,
- Gutachten, Stellungsnahmen und Analysen zu betriebswirtschaftlich-, sozial- und regionalpolitisch verträglichen Lösungen bei der Bewältigung von betrieblichen Umstellungsprozessen, Kooperation, Erfahrungsaustausch, Seminaren und Konferenzen auch auf internationaler Ebene um die Diskussion zur Bewältigung von betrieblichen und regionalen Strukturwandelprozessen zu befördern.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. Die Förderung und Verbesserung der beschäftigungspolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Struktur in der Region.
2. Zur Erfüllung dieses Zweckes erbringt die Gesellschaft insbesondere folgende Leistungen - Entwicklung, Beratung und Umsetzung von Projekten zur Gestaltung des Strukturwandels, zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung sowie zur Unternehmensmodernisierung und Existenzgründung in der Region. - Die Steuerung und Umsetzung von Programmen und Initiativen Dritter in den BereichenArbeit, Wirtschaft und Innovation in der Region. -Die Koordination und Steuerung der Zusammenarbeit der Akteure innerhalb der Region, zwischen den Regionen und mit dem Land. - Informations und Beratungsaufgaben für regionale Akteure, Träger und Unternehmen. - Die Ermittlung und Aufbereitung relevanter Informationen sowie die Ableitung von Handlungsempfehlungen für die Regionalentwicklung. - Aktivitären zum Regionalmarketing. - Sonstige Dienstleistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang it den vorgenannten Aufgaben stehen.
3. Zur Verwirklichung der Ziele nach Abs. 1 sucht ie Gesellschaft die Zusammenarbeit mit den regionalen Akteuren aus den Bereichen Wirtschaft, Arbeit und Bildung.
4. Hinsichtlich der Durchführung eigener Maßnahmen beachtet die Gesellschaft insbesondere das Subsidiaritätsprinzip.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024