Ihr Suchergebnis für Betroffene Vereine
10 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Betroffene Vereine"
Bochum, Total, Hennes Bender,, 1) Der Verein fördert die öffentliche
Gesundheitspflege, indem er selbst Information zur
Aufklärung und Prävention, sowie psychosoziale Hilfe
im Zusammenhang mit AIDS anbietet.
2) Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell
neutral.
3) Der Verein verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im
Sinne der Abgabendordnung Abschnitt
"Steuerbegünstigte Zwecke", hierzu soll er
a) Maßnahmen zur Infektionsvorbeugung durchführen
und fördern;
b) Öffentliche Informationsveranstaltungen für
Betroffene und Ineteressierte durchführen und andere
Maßnahmen im Sinne der Prävention durchführen;
c) Weiterverbildungsanstaltungen für Angehörige von
Berufen, die der Gesundheistspflege dienen
durchführen;
d) Beratung von Personen, die befürchten, an AIDS
erkrankt zu, und solchen, die an AIDS erkranken
könnten, durch selbst zu betreibende
Beratungsstellen oder durch Schulung an
gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen oder
staatlichen Einrichtungen, die geeignete
Beratungsstellen unterhalten (z.B. Gesundheitsamt),
gewähren;
e) Selbsthilfeprojekte von Vertretern der
Betroffenengruppe zu unterstützen.
f) AIDS-Gefährdeten und ihren Bezugspersonen
Information über Untersuchungs- und
Behandlungsmöglichkeiten geben;
g) Erkrankten, ihren Lebenspartnern und Angehörigen
ein menschenwürdiges dasein während der Krankheit
ermöglichen.
h) auf die Öffentlichkeit und auf politische Gremien
im Sinne des Vereinszweckes einwirken durch
-Verbreitung von Druckschriften
-Versammlungen
-Veranstaltungen
-Kundgebungen anderer Art
-Medienarbeit
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
neuerblindete oder von hochgradiger Sehschwäche betroffene Menschen, Blinde und Sehbehinderte, die Rat zur Bewältigung des Alltags benötigen Ehepartner, Freunde, Bekannte, die helfen wollen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Behörden, Ämtern, Insti, Gemeinnütziger Verein, Selbsthilfevereinigung der Blinden und Sehbehinderten in Sachsen mit dem Ziel
die Rehabilitation und Integration von Blinden und Sehbehinderten auf allen Gebieten zu unterstützen;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1) Der Verein fördert die öffentliche Gesundheits-
pflege, indem er Beratung und Aufklärung über
AIDS betreibt oder andere Personen oder andere
Institutionen durch Beratung, Mitarbeit oder
Zuwendung bei ihrer auf den gleichen Zweck
gerichteten Tätigkeit unterstützt und Personen,
die nach dem jeweiligen Stand der Forschung an
AIDS erkrankt sind, bei der Bewältigung hieraus
resultierender Probleme notfalls auch materiell
hilft.
Hierzu soll er:
a) Beratung von
- Personen, die an AIDS erkrankt sind,
- HIV-positiven Menschen,
- Personen die befürchten, sich einer Infektions-
gefahr ausgesetzt zu haben durch selbst zu be-
treibende Beratungsstellen oder durch Zuwendungen
an gemeinnützige oder mildtätige Organisationen
oder andere Institutionen, die geeignete Berat-
ungsstellen unterhalten (z.B. Gesundheitsamt),
gewähren.
b) Öffentliche Informationsveranstaltung für
etroffene oder Interessierte oder Institutionen
organisieren und durchführen.
c) Weiterbildungsveranstaltungen für Angehörige von
Berufen, die der Gesundheitspflege oder der
sozialen Betreuung dienen, durchführen.
d) Schulungen oder Zuwendungen an gemeinnützige
Organisationen oder staatliche Einrichtungen, die
geeignete Angebote bereithalten, gewähren oder
Personen, die an AIDS erkranken könnten, in
selbst zu betreibenden Stellen beraten.
e) Selbsthilfeprojekte unterstützen und ggfs.
Räumlichkeiten für dieselbigen zur Verfügung
stellen.
f) Informationen über Untersuchungs- und
Behandlungsmöglichkeiten geben.
g) Betroffene betreuen, um einer drohenden
Isolierung vorzubeugen.
h) Betroffene, ihren Lebenspartnern und/oder
Angehörigen im Falle der Bedürftigkeit auch durch
mildtätige Zuwendungen ein menschenwürdiges
Dasein ermöglichen.
i) Die Erforschung der Ursachen und Möglichkeiten
der Therapie dadurch fördern, daß er
wissenschaftliche Veranstaltungen organisiert,
Forschungsvorhaben mit Informationsmaterialien
unterstützt.
j) Auf die Öffentlichkeit und die politischen
Gremien im Sinne des Vereinszwecks durch
die Verteilung von Druckschriften
Versammlungen
- Veranstaltungen
- Medien- und Öffenlichkeitsarbeit einwirken.
k) Einrichungen zur Betreuung und Pflege von
Betroffenen unterstützen, gründen und ggfs.
selbst unterhalten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Frauen helfen Frauen e.V. Rostock engagiert sich seit 1990 in M-V bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder. Mit unseren Angeboten stärken und unterstützen wir von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Menschen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes der Abgabenordnung - steuerbegünstigte Zwecke - in der jeweils gültigen Fassung. Ziel des Vereins ist die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung blinder, hochgradig sehbehinderter und von Blindheit bedrohter Personen, insbesondere durch soziale und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sowie durch Erholungs- und Berufsfürsorge. Für die Berufsfürsorge wird ein Zweckbetrieb unterhalten, der blinde, hochgradig sehbehinderte und von Blindheit betroffene Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können, beschäftigt. Der Zweckverband arbeitet nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz. Der Verein ist politisch und konfesionell neutral. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen. Des dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig höhe Vergütungen begünstigt werden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Hilfe zur Selbsthilfe bei Abhängigkeit von Alkohol und Medikamenten sowie bei Spielsucht - Selbsthilfegruppe für Betroffene und Angehörige in Dorsten , Das Blaue Kreuz in der Evangelischen Kirche ist eine
Selbsthilfeorganisation. In ihr sind ehemalige
Alkoholabhängige in Gruppen oder Vereinen zu
sammengeschlossen, die miteinander versuchen, ein
alkoholunabhängiges Leben zu führen, die ihre
Familienangehörigen in die Gruppen und die
Gruppengemeinschaft mit einbeziehen, soweit das
nötig ist, die miteinander Probleme aufarbeiten und
sich schlicht umeinander kümmern.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
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zuletzt aktualisiert am 21. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 21. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022