Koordinierungsstelle / Verbund Frau und Betrieb in Osnabrück hat es sich zur Aufgabe gemacht Frauen in ihrer beruflichen Weiterentwicklung zu fördern., Zweck des Vereins ist die Förderung der beruflichen und sonstigen Bildung von Frauen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch eine umfassende Beratung von Frauen, insbesondere Berufsrückkehrerinnen, mit dem Ziel der WiederEingliederung in das Berufsleben, die Kontaktpflege zu Betrieben, Frauenbeauftragten, Weiterbildungsträgern etc., die sich mit der Förderung von Frauen befassen, die Mitwirkung bei der Erarbeiterung frauenspezifischer Weiterbildungskonzepte sowie bei der Schaffung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen für Frauen, Beratung vn Klein- und Mittelbetrieben in Angelegenheiten der Frauenförderung etc. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Zweck des Vereins ist, das im Berufsleben und durch
Lebenserfahrung erworbene Wissen seiner Mitglieder
als Hilfe zum Aufbau und zur Förderung der Senioren-
und Jugendhilfe im Rahmen der freien
Wohlfahrtspflege einzusetzen und für die
Allgemeinheit nutzbar zu machen. Diese Aufgaben
dienen gleichzeitig der Selbstverwirklichung unserer
Mitglieder und der Pflege gesellschaftlich sozialer
Kontakte, wie
- Förderung des Verständnisses zwischen JUNG und ALT
- Mithilfe bei der Gründung und Erhaltung von
Lebensexistenzen
- Unterstützung bei der Lösung von Ausbildungs- und
Berufsproblemen
- Kooperation mit gemeinnützigen Vereinen,
Verbänden, Institutionen und Selbsthilfegruppen
aus karitativen, humanitären und sozialen
Bereichen, die gleiche oder ähnliche Zielsetzung
haben.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), Die Rehabilitation psychisch behinderter Menschen, vorwiegend in einem arbeits- und berufsorientierten Training. Dazu wird das BTZ insbesondere ein Trainings- und Qualifizierungszentrum für psychisch behinderte Menschen errichten und Methoden sowie Angebote für eine umfassende berufliche und soziale Eingliederung psychisch Behinderter entwickeln und anwendbar machen. Gegenstand der Gesellschaft ist es auch, als Einrichtung der Freien Wohlfahrtspflege notleidende und gefährdete Menschen im Sinne des § 53 AO, die keine Arbeit finden können, zu unterstützen. Im Rahmen des Gesellschaftszwecks fördert die Gesellschaft die Integration von gesellschaftlichen Gruppen in das Berufsleben und den Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen. Sie verwirklicht ihre wohlfahrtspflegerischen Zwecke durch die Sorge für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die ihren Lebensunterhalt und ihre Eingliederung in Arbeit nicht aus eigenen Mitteln und Kräften sichern können. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Vermittlung und Schaffung im Interesse der Allgemeinheit liegender, zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten, die Betreuung von Arbeitssuchenden und der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sowie die Erbringung sonstiger Leistungen zur Eingliederung Erwerbsfähiger in reguläre Beschäftigung und Gemeinwohlarbeit. Die Gesellschaft kann als Träger der Jugendhilfe auftreten. Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehört auch die Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, den Trägern der öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege, Schulen und Verbänden sowie der Wirtschaft in allen Fragen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung, Umschulung und Integration in das Arbeitsleben.
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zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
Rechtsanwalt Torben Hoffmann aus Bielefeld (OWL), berät Sie kompetent in allen Rechtsfragen des Arztrechts und Medizinrechts., Niedergelassene Ärzte beraten wir bei allen rechtlichen Probleme und Herausforderungen, die ihnen im laufe ihres Berufsleben begegnen: Kassenarztrecht, Vertragsgestaltung bei beruflichen Kooperationen oder dem Kauf/Verkauf der eigenen Praxis, Regresse, Erlangung der Approbation für ausländische Ärzte.
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zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2022