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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Anwaltskanzlei Steeb und Winkler. Sozial- und Sozialversicherungsrecht; insbesondere auch Beratung nach dem SGB II (Hartz IV). Daneben beschäftigen wir uns mit den sozialrechtlichen Bezügen zum Familien- Arbeits- und Erbrecht. Dabei geht es bspw. um den, Daneben beschäftigen wir uns u.a mit den sozialrechtlichen Bezügen zum Familien- Arbeits- und Erbrecht. Dabei geht es bspw. um den sog. Elternunterhalt oder den Rückgriff gegen Angehörige von Sozialleistungsempfängern - oder auch um Sicherung der eigenen Altersvorsorge.
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zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
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zuletzt aktualisiert am 27. Januar 2022
Gegenstand ist die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 III StBerG.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Gegenstand des Unternehmen ist die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 III StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S. v. 57 IV Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Gegenstand des Unternehmens sind für die
Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33
i.V.m.§ 57 III StBerG. Tätigkeiten, die mit dem
Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.§ 57 IV
Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte,
sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Wir verstehen uns als Dienstleister für betriebswirtschaftliche und
steuerliche Fragestellungen und haben uns der aktiven Steuerberatung
verschrieben., Die Steuerberatungsgesellschaft darf gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33
i.V.m. 57 III StBerG ausüben. Tätigkeiten, die mit
dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 IV
Nr. 1 StBerG, sind ausgeschlossen
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zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2022
SMS Schruff Mundorf Sommer GmbH - Steuerberatung im Zentrum von Köln. Wir betreuen Unternehmen und Privatpersonen in allen Steuerfragen. Unser besonderer Service: Gastronomieberatung, die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetztlich
und berufsrechtlich zugelassenen Tätigkeiten gemäß §
33 i. V. m. § 57 III StberG. Tätigkeiten, die mit
dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von §
57 IV Nr. 1 StberG wie z. B. Handels- und Bankge-
schäfte, sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 18. Januar 2022
Gegenstand des Unternehmens sind die für Steuerberatungsgesellschaften und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 III StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 IV Nr.1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022