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Cloud-Wechsel leicht gemacht
width="1000" height="563" sizes="(max-width: 1000px) 100vw, 1000px">Mit einem... mehr ... 12. November 2024
10 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Beendigung"
width="1000" height="563" sizes="(max-width: 1000px) 100vw, 1000px">Mit einem... mehr ... 12. November 2024
**Für Eilige** Die Stadtentwässerung Dresden setzt in Kürze den Ausbau ihres Kanalnetzes voran. ... mehr ... 9. November 2024
Als deutscher Botschafter in Moskau nimmt Alexander Graf Lambsdorff kein Blatt vor den Mund. Bei ein... mehr ... 8. November 2024
**FÜR EILIGE** Bauprojekt in Thiendorf: Stau und Chaos auf Dauerstraßen sind nicht mehr nur ein V... mehr ... 8. November 2024
**Für Eilige:** Die Saison des VfL Bochum scheint bereits vor der offiziellen Beendigung zu sein. D... mehr ... 7. November 2024
Als Angehöriger der Streitkräfte hat Martin D. Zugang zu sensiblen Informationen des US-Militärs.... mehr ... 7. November 2024
**Sachsen setzt sich für Frieden und Sicherheit in Europa ein** Kurz gesagt, sind die Sondierungsp... mehr ... 6. November 2024
**In Kürze:** Die BSW-Krise in Thüringen zeigt, wie wichtig es ist, die Interessen und Werte der P... mehr ... 2. November 2024
REINFELD RECHTSANWÄLTE in Kempen am Niederrhein bei Krefeld NRW ist spezialisiert im Arbeitsrecht tätig. Schwerpunkte bilden das individuelle und kollektive Arbeitsrechts, insbesondere Arbeitsvertragsmanagement und Beendigungsmanagement., Besondere Expertise besteht im Dienstvertragsrecht von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Auto-Leasing-Börse GmbH - Deutschlands führender Makler und Marktplatz für Leasingübernahmen. Makler für bestehende und laufende Leasingverträge. Bundesweite Plattform für Leasingübernahmen. Auto Leasing Börse bietet neben Leasingübernahmen für, Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit Kraftfahrzeug-Leasingverträgen, jedoch ohne jegliche Finanzierungsdienstleistung. Die Tätigkeit umfasst a) die betriebswirtschaftliche Beratung für Kraftfahrzeug-Leasingverträge und die Pflege von Handels-und Wirtschaftskontakten in Bezug auf Kraftfahrzeug-Leasingverträgen, b) den Vertrieb von Kraftfahrzeug-Leasingverträgen c) die Förderung von Verträgen über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus Kraftfahrzeug-Leasingverträgen, einschließlich dem Abschluß der kaufmännischen Abwicklung und der Beendigung der erstgenannten Verträge, d) die Werbung, auch im Internet, für Leasingnehmer in Bezug auf Abtretung und Übernahme von Kraftfahrzeug-Leasingverträgen, e) die Erfassung und Zusammenstellung von Daten über Kraftfahrzeug-Leasingverträge auf EDV-System zum Zweck der gewerblichen Verwendung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Wir sind für unsere Mandanten auf allen Gebieten des Zivilrechts tätig, die im Unternehmensalltag von Bedeutung sind, insbesondere in den Bereichen
Gesellschaftsrecht
Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften
Gründung von Unternehmen, Beratung beim Abschluss und der Änderung von Gesellschaftsverträgen
Beratung von Gesellschaften und Gesellschaftern bei der Vermeidung und Lösung von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten
Handelsrecht
Prüfung und Gestaltung von Handelsverträgen
Beratung in Fragen des Transportsrechts
Recht der Handelsvertreter einschließlich der Geltendmachung und Abwehr von Ausgleichansprüchen
Vertretung in allen handelsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten
Gewerblicher Rechtsschutz
Marken- , Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusterrecht
Urheberrecht
Wettbewerbsrecht
Arbeitsrecht
Beratung in Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere hinsichtlich der Begründung, der Änderung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Gestaltung von Arbeitsverträgen
Führung von arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten
Forderungseinzug
Mahnwesen und Mahnverfahren
Klageverfahren
Zwangsvollstreckung
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Korn & Letzas Rechtsanwälte • Steuerberater gehört zu den führenden wirtschaftsrechtlich beratenden Kanzleien in Mitteldeutschland.Wir haben uns auf die Beratung und gerichtliche Vertretung in komplexen wirtschaftsrechtlichen Mandaten mit den Schwerp, - Abschluß, Inhalt, Änderung und Beendigung von Berufsausbildungs- und Arbeitsverhältnissen;
- Kündigungsschutz;
- Zeugniserteilung / -berichtigung /-erstellung;
- betriebliche Altersversorgung;
- tarifvertragliche sowie betriebsverfassungsrechtliche Grundsätze.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der 1961 gegründete Alt-Louisenlunder Bund e. V. (ALB) ist ein Zusammenschluà ehemaliger Schüler und auch Mitarbeiter des Internates Stiftung Louisenlund. Er dient dem Zweck, die Stiftung auch weit nach Beendigung der eigenen Schulzeit verbunden , Der 1961 gegründete Alt-Louisenlunder Bund e. V. (ALB) ist ein Zusammenschluß ehemaliger Schüler und auch Mitarbeiter des Internates Stiftung Louisenlund. Er dient dem Zweck, die Stiftung auch weit nach Beendigung der eigenen Schulzeit verbunden zu sein und sie ideell wie auch finanziell zu unterstützen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung), die mit den im Folgenden aufgeführten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. § 192 bis 213 KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, e) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juni 2013 geltenden Fassung, f) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, bb) die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, cc) die Vermögensgegenstände nach § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, g) Allgemeine offene Spezial-AIF gemäß §§ 282 KAGB, h) Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, i) Offene Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, j) Geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, soweit ein solcher geschlossener Spezial-AIF in Sachwerte investiert, sind diese ausschließlich Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) der Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), j) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragrafen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024