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POL-VDMZ: Vorfahrt nicht beachtet
A 61/Alzey (ots) - Deutliche Anzeichen auf Drogeneinfluss zeigte ein 22-Jähriger, den eine Streife ... mehr ... 12. November 2024
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**Unfälle und Diebstähle auf Görlitz' Straßenbahngleisen: Alkohol, Bauzaun und Crash** Für Eil... mehr ... 11. November 2024
Ein 40-Jähriger fuhr am Freitagvormittag mit seinem Sattelzug Freightliner auf der Autobahn 4 aus G... mehr ... 9. November 2024
Selten beachtet und voller Rätsel: die TÜV-Plakette am Kennzeichen. Genau deshalb sollten Sie noch... mehr ... 7. November 2024
**In Kürze:** Wenn Sie von Gemüse träumen, aber nicht unbedingt die Zeit haben, täglich in den G... mehr ... 6. November 2024
Ein positives Fazit zieht die Landkreisverwaltung für die dritte Konferenz „(Wohn-) Integrationâ€... mehr ... 4. November 2024
Wenn Ihre Familie an den traditionellen St. Martins-Umzügen im Kreis Kleve teilnimmt, sollten ein p... mehr ... 1. November 2024
**In Kürze:** Wenn Sie mit Ihrem Kind ein Pocket-Quad oder ähnliches Fahrzeug im Straßenverkehr ... mehr ... 31. Oktober 2024
Ein Martinsfeuer gehört vielerorts genauso zum St. Martinszug wie die selbstgebastelten Laternen de... mehr ... 30. Oktober 2024
Der Mensch ist, was er isst. In der Feinkost-Metzgerei Sträter wird dieser Grundsatz tagtäglich beachtet., Der Mensch ist, was er isst. In der Feinkost-Metzgerei Sträter wird dieser Grundsatz tagtäglich beachtet. mehr ... zuletzt aktualisiert am 16. November 2022
(na), Gesellschaftszweck ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung der Wohlfahrtspflege sowie die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und ergänzender Einrichtungen, wie z.B. der Rehabilitation, die ambulante Pflege von Patienten sowie die Aus- und Fortbildung von Ärzten und Pflegekräften im Gesundheits- und Sozialbereich. Die Gesellschaft betreibt als kirchliche Aufgabe Werke der Caritas, welche sich konkretisieren im Auftrag der Franziskanerinnen von der heiligen Familie, aus dem sich das unternehmerische Denken, das Leitbild der Gesellschaft sowie die Handlungsleitlinien für die Mitarbeiter entfallen. Danach wird in der Nachfolge Jesu Christi sein Leben und Wort den Menschen gegenwärtig durch ein Leben nach dem Evangelium im Dienste der Armen, Kranken und Hilfsbedürftigen. In Dienst und Arbeit wird als Zeichen echten Minderseins die innere Hingabe an Gottes Willen und Auftrag äußerlich sichtbar. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft nehmen als Dienstgemeinschaft durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft und die Entfaltung ihrer von Gott geschenkten Fähigkeiten an der Erfüllung des Schöpfungsauftrags Gottes teil. Die Gesellschaft beachtet das Proprium der Katholischen Kirche (Glaube, Sitte, universales Kirchenrecht) und bekennt sich zum christlichen Weltbild und der Unverletzlichkeit der Menschenwürde. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 1 BauKaG NRW. Die für die Architekten nach § 2 BauKaG NRW geltenden Berufspflichten nach § 2 BauKaG NRW werden von der Gesellschaft beachtet. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Erbringung von Architekten-, Stadtplanungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen in freiberuflicher Tätigkeit. Gewerbliche Tätigkeiten werden nicht ausgeführt. Die nach hessischem Architekten- und Stadtplanergesetz für die in der Firma benannten Berufsangehörigen geltenden berufspflichten werden von der Gesellschaft beachtet. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Aus dem ursprünglichen Architekturbüro Braun & Schlockermann und Partner GbR sind seit dem 01.03.2013 die beiden Architekturbüros TLBS . Tilman Lange Braun & Schlockermann Architekten GmbH BDA sowie UBBS . Ulrich Borgert Braun & Schlockermann Architekt, Planung und Bauüberwachung für sämtliche generalplanerische Aufgaben un Architektur und Städtebau, die Erbringung von Architektenleistungen um Bereich der gestaltenden, technischen, wirtschaftlichen, umwelttechnischen und sozialen Planung von bauwerken und Städtebau die architektonische Gestaltung wie auch die graphische Darstellung von Innenräumen und Leistungen des Projektmanagements, der Projektsteuerung und Projektentwicklung im Immobilien- und Bauwesen unter Ausschluss jeder gewerblichen Betätigung. Die für die Berufsausübung nach ³ 4 des Hessischen Architekten- und Baukammergesetzes geltenden Berufspflichten werden von der Gesellschaft beachtet. Eine Tätigkeit im Sinne von § 24 c GewO wird nicht ausgeübt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand ist der Betrieb von Zweckbetrieben im Sinne der Abgabeordnung; insbesondere die Errichtung und der Betrieb sowie die Übernahme der Betriebsträgerschaft von
a) stationären und teilstationären Einrichtungen der Altenhilfe
b) Pflegeeinrichtungen, insbesondere Seniorenzentren.
Die Gesellschaft trägt Sorge dafür, daß bei Führung der Geschäfte sinngmäß das Verbandsstatut und das Grundsatzprogramm der Arbeiterwohlfahrt dem Gesellschaftszweck entsprechend beachtet werden.
Die Gesellschaft verwendet das Verbandszeichen der Arbeiterwohlfahrt, solange sie kooperatives Mitglied des Gründungesellschafters ist und diesem die Stimmrechtsmehrheit an derGesellschaft zusteht. Rechte aus diesem Absatz können nur der Gesellschafter, der zuständige Bezirksverband und der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt geltend machen; anderweitige Drittwirkungen bestehen nicht. Die Gesellschaft darf sich ferner mit anderen Unternehmen zu Arbeits- und Interessengemeinschaften zusammenschließen und solche wieder auflösen. Die Gesellschaft trägt Sorge für die Erfüllung der Vorausetzungen einer kooperativen Mitgliedschaft im gründenden Verein. Die Gesellschaft ermöglicht die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden Geschäftsbetrieb im Rahmen der Erfüllung des ideellen Satzungszweckes.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. Die Förderung und Verbesserung der beschäftigungspolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Struktur in der Region.
2. Zur Erfüllung dieses Zweckes erbringt die Gesellschaft insbesondere folgende Leistungen - Entwicklung, Beratung und Umsetzung von Projekten zur Gestaltung des Strukturwandels, zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung sowie zur Unternehmensmodernisierung und Existenzgründung in der Region. - Die Steuerung und Umsetzung von Programmen und Initiativen Dritter in den BereichenArbeit, Wirtschaft und Innovation in der Region. -Die Koordination und Steuerung der Zusammenarbeit der Akteure innerhalb der Region, zwischen den Regionen und mit dem Land. - Informations und Beratungsaufgaben für regionale Akteure, Träger und Unternehmen. - Die Ermittlung und Aufbereitung relevanter Informationen sowie die Ableitung von Handlungsempfehlungen für die Regionalentwicklung. - Aktivitären zum Regionalmarketing. - Sonstige Dienstleistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang it den vorgenannten Aufgaben stehen.
3. Zur Verwirklichung der Ziele nach Abs. 1 sucht ie Gesellschaft die Zusammenarbeit mit den regionalen Akteuren aus den Bereichen Wirtschaft, Arbeit und Bildung.
4. Hinsichtlich der Durchführung eigener Maßnahmen beachtet die Gesellschaft insbesondere das Subsidiaritätsprinzip.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
architekten | ingenieure | sachverständige | energieberater, als sachverständige haben wir vor allem ihren auftrag und ihren nutzen im blick. auf unsere expertise können sich dritte, denen gutachten üblicherweise vorgelegt werden, stets verlassen. unsere arbeit richtet sich nach internationalen bewertungsstandards und erfüllt die anforderung
an strikte neutralität.
jedes objekt hat seine Besonderheiten, die beachtet werden müssen. unser umfassendes know-how, das wir unseren auftraggebern anbieten, gründet auf unserer langjährigen erfahrung und tätigkeit im bereich hochbau.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024