(na), Gegenstand ist der Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei, die vor Jahren ursprünglich von Dr. Karl Silies gegründet wurde.
1970 trat Dr. Norbert Müller als Sozius in die Praxis ein, 1981 Dr. Günter Heinrich Decker und 1985 Bernd Gregert.
In der Sozietät sind weitere Anwälte tätig.
Dr. Silies war vor seinem Ausscheiden seit Jahren nur noch beratend tätig.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Die Pflege und Förderung des Sportes, insbesondere
des Tennissportes auf gemeinnütziger Grundlage.
Wirtschaftliche Zwecke werden nicht verfolgt. Etwaige Gewinne werden nur für satzungsmäßige Zwecke
verwendet.
Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als
Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder bei
Auflösung bzw. Aufhebung des Vereins keinen Anspruch
auf das Vereinsvermögen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts. Es umfasst nicht nur ein einzelnes Gesetzt, sondern regelt in einer vielzahl von Gesetzen das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind und daher auch keine Rechtspersönlichkeit besitzen. Rechtsfragen sind bei der Gründung, einer Umwandlung, dem Ausscheiden von Gesellschaftern, der Aufnahme von Gesellschaftern und der fusion mit anderen Gesellschaften unumgänglich.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Willkommen beim ASC Boxdorf, erleben Sie das abwechslungsreiche Sportprogramm wie
Fussball, Tischtennis, ZUMBA, Theater uvm., Zweck des Vereins:
1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (AO 1977).
Eine Änderung im Status der Gemeinnützigkeit zeigt der Verein dem Bayerischen Landes-Sportverband e.V., den Fachverbänden seiner Abteilungen und dem für ihn
zuständigen Finanzamt für Körperschaft an.
(2) Der Vereinszweck besteht in der Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Sports
und wird insbesondere verwirklicht durch:
- Abhaltung von geordneten Turn-, Sport- und Spielübungen,
- Durchführung von Versammlungen, Vorträgen, Kursen, sportlichen und kulturellen
Veranstaltungen,
- Ausbildung und Einsatz von sachgemäß vorgebildeten Übungsleitern.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausscheidende Mitglieder
haben keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(4) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024