Verein für Heimatpflege, Kunst und Kultur
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zuletzt aktualisiert am 07. November 2022
Zweck des Vereins ist die Heimatpflege und Heimatkunde.
Im Verein sollen regionale sowie überregionale und auch internationale ländliche Traditionen vermitteln, sowie die Förderung sozialer, kultureller und ökologischer Initiativen im Sinne der Agenda 21 (z.B. kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen etc., thematisch sollen die Veranstaltungen das ländliche Brauchtum regional zum Schwerpunkt haben) verwirklicht werden.
Der Verein trägt dazu bei, das eigene vom Aussterben bedrohte alte Haustierrasssen gezüchtet und erhalten bleiben. Zudem werden in einer Streuobstwiese alte Obstbäume angepflanzt und gepflegt.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Der Stadtheimatbund Münster e.V. ist Nachfolger der "Arbeitsgemeinschaft der in Münster in der Heimatpflege tätigen Vereinigungen", zu der sich im Jahre 1978 sechzehn heimatpflegende
Vereine zusammengeschlossen haben.
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Es handelt sich um einen Zusammenschluß
von 35 Heimatvereinen der Stadt Münster mit ca. 10.000 Mitgliedern.
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Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Bewahrung und die Vermittlung stadtmünsterischer Geschichte, insbesondere an die jüngere Generaton.
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Die Aufgaben des Stadtheimatbund Münster e.V. sind in der Satzung folgendermaßen definiert:
a) Unterstützung der Mitgliedsvereinigungen bei der Pflege, historischen Erforschung und Darstellung heimatlichen Kulturgutes
b) plattdeutsche Sprache, Theaterspiel, Volkstanz, Musik und Literatur,
c) Einrichtung und Erhaltung heimat- und volkskundlicher Museen, Aufgaben im Denkmal-, Natur- und Umweltschutz
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Spendenportal. Geldspenden an gemeinnützige Projekte. Sicher und unkompliziert mit modernen Zahlsystemen, (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zweck der Abgabenordnung".
(2) Zweck der Sozial-Aktiengesellschaft Bielefeld ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig eine Förderung folgender Bereiche vorgesehen: 1. Hilfe und Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr.1 AO), deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist oder deren Bezüge die Höhe der in § 53 Nr. 2 AO genannten Beträge nicht übersteigen. 2. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, 3. Förderung der Jugend- und der Altenhilfe, 4. Förderung kultureller Zwecke, dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege, 5. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, 6. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzpflege der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, 7. Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, 8. Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer einschließlich der Errichtung von Ehrenmalen und Gedenkstätten, Förderung des Suchdienstes für Vermisste, 9. Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, 10. Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, 11. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, 12. Förderung des Tierschutzes, 13. Förderung der Entwicklungshilfe, 14. Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, 15. Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, 16. Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, 17. Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, 18. Förderung der Kriminalprävention, 19. Förderung des Sports, 20. Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, 21. Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, 22. Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke, 23. Unterstützung des durch die gemeinnützige Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut ausgelobten jährlichen "Regine-Hildebrandt-Preis". Nr. 24 Förderung von Wissenschaft und Forschung, Nr. 25 Förderung der Religion, Nr. 26 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports, ...
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1) Der Verein bezweckt
a) das Wandern für jedermann einschließlich des Schul- und Jugendwanderns
b) den Naturschutz, die Landschaftspflege sowie den Umweltschutz
c) die Heimatpflege, die Heimatkunde sowie das Brauchtum
d) die Kultur
e) den Denkmalschutz und die Denkmalpflege zu fördern.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024