Unternehmen
Augenoptiker Ausgleichskasse VVaG
Der Versicherungsverein wurde vom Ministerium Gesundheit sowie dem Bundesaufsichtsamt, Berlin am 1.1.94 genehmigt.
Der Verein betreibt eine Einrichtung zum Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen nach § 12 des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) für Mitgliedsbetriebe der Augenoptikerinnungen und der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker.
Der Ausgleichskasse sind ca. 2.648 Betriebe mit 14.424 Arbeitnehmern angeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024