Ihr Suchergebnis für Arbeitgeber Pflicht
10 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Arbeitgeber Pflicht"
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 WPO insbesondere:
a) die Durchführung von Pflichtprüfungen nach §§ 316 ff HGB und §§ 53 ff GenG;
b) die Durchführung freiwilliger Prüfungen in Anlehnung an die Pflichtprüfungen zu a);
c) sonstige in das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers passende Prüfungen und die Beratung in wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Alle Pflichtinformationen gemäß §5 TMG über unsere Website und die Verantwortlichen für deren Inhalt., Alle Pflichtinformationen gemäß §5 TMG über unsere Website und die Verantwortlichen für deren Inhalt.
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zuletzt aktualisiert am 06. Mai 2022
Anwalt und Strafverteidiger in Köln im Medienrecht Urheberrecht und Strafrecht als Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Köln. Die Kanzlei ist bundesweit tätig und spezialisiert auf Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Rechtsanwalt Jan Winter, Erbrecht Lübeck, Pflichtteil, Erbausschlagung, Testament,Fachanwalt für Erbrecht Lübeck,Anwalt Erbrecht, Rechtsanwalt Jan Winter, Erbrecht Lübeck, Pflichtteil, Erbausschlagung, Testament,Fachanwalt für Erbrecht Lübeck,Anwalt Erbrecht
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die fachgerechte Unterstützung der Steuerpflichtigen bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten und bei der Gestaltung ihrer steuerlichen Verhältnisse sowie sämtliche für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, und zwar im In- und im Ausland, insbesondere die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten, die Hilfeleistung bei der Erfüllung der allgemeinen steuerlichen Pflichten, wie der Anfertigung von Steuererklärungen und der Aufstellung von Abschlüssen, die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, die Vertretung in Rechtsbefehlsverfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die betriebswirtschaftliche Beratung, die Tätigkeit im Bereich betriebswirtschaftlicher Prüfungen und die Erteilung von Bestätigungsvermerken im Rahmen der rechtlichen Befugnisse, alle treuhänderischen Tätigkeiten, welche die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Gegenstand haben, einschl. der treuhänderischen Verwaltung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nach den jeweils geltenden Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes, insbesondere die Beratung und Vertretung in Steuersachen und die Hilfeleistung bei der Bearbeitung von Steuer- und Buchführungsangelegenheiten sowie bei der Erfüllung steuerlicher und buchhalterischer Pflichten, Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Dienstleistungen im Bereich der industriellen und kommerziellen Automatisierungstechnik, insbesondere - die Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Pflichtenheften - die Erbringung von Planungs- und Engineeringleistungen - die Entwicklung von Software und Programmsystemen jeglicher Art - der Handel und der Vertrieb der vorgenannten Leistungen einschließlich Computerhardware mit Zubehör sowie Hardware der gesamten Steuerungstechnik - die Vergabe von Lizenzen und Nutzungsrechten jeglicher Art - der Bau von Schaltschränken und -anlagen - die Durchführung von Schulungen - die Durchführung von Inbetriebnahmen weltweit - die Durchführung von
Softwarewartungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Bert&Daiber sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer seit 2005 in Darmstadt. Die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft legt den Schwerpunkt liegt auf der Betreuung mittelständischer Unternehmen., Gegenstand der Partnerschaft und die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, Prüfung von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, Beratung und Vertretung in Steuersachen sowie allgemeine Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten sowie die Wahrnehmung aller Aufgaben, die sich aus dem Steuerberatungsgesetz in der jeweiligen Fassung ergeben, insbesondere Treuhandgeschäfte, Wirtschaftsberatung, Durchführung von Revisionen sowie Kreditwürdigkeits- und Pflichtprüfungen. Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art, soweit deren Aufgaben mit dem Steuerberatungsgesetz in Einklang stehen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Fachanwälte für Erbrecht, Rechtsanwältin Funke, Rechtsanwalt Becker, Aachen, Erbrechtsexperte, Experte, Erbrecht, Ndeex, Erbe, Testament, Pflichtteil, Vermögensnachfolge, Fachanwälte für Erbrecht, Rechtsanwältin Funke, Rechtsanwalt Becker, Aachen, Erbrechtsexperte, Experte, Erbrecht, Ndeex, Erbe, Testament, Pflichtteil, Vermögensnachfolge
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024