(na), Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis 13 SGB VIII. Der Verein ist überparteilichen tätig.
Der Satzungszweck wird realisiert durch die Kontaktaufnahme zu randständigen, delinquenzgefährdeten oder bereits delinquenten Jugendlichen, durch Mobile und offene Jugendarbeit, Einrichtung und Erhalt von Jugendbegegnungsstätten, Foren, Gesprächen zu aktuellen Problemen, Sportveranstaltungen, Bildungsfahrten, sowie allgemeinen kulturellen Angeboten, die Musikveranstaltungen, Förderung junger Musikgruppen und Veranstaltungen ohne Konsumzwang, die nur der Begegnung dienen.
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt im Gebiet Leipzig-Grünau.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Der Verein ist gemeinnützig, politisch und konfessionell ungebundenund wird ausschließlich ehrenamtlich geleitet und verwaltet
Zweck des Vereins ist es, die Völkerverständigung zu fördern und sich für die Rechte von Minderheiten und Verfolgten einzusetzen
Die Fabrik ist eine Stätte, wo sich Menschen jeden Alters, verschiedener Völker, Religionen und Nationalitäten zu Gesprächen, Spielen und Veranstaltungen treffen
Diskussionen, Seminar, Lesungen, Konzerte, Ausstellungen und sonstige Veranstaltungen dienen ausschließlich dem Vereinszweck
Der Verein ist finanziell unabhängig und wird durch Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert
Die Stadt Oberhausen bezuschusst einzelene kulturelle Veranstaltungen
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024