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Warum Konzerne ihre eigenen Aktien kaufen
Mercedes macht es, Siemens, Apple und Berkshire Hathaway auch: Aktienrückkäufe nehmen zu. Welche Z... mehr ... 3. Mai 2024
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Spendenportal. Geldspenden an gemeinnützige Projekte. Sicher und unkompliziert mit modernen Zahlsystemen, (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zweck der Abgabenordnung".
(2) Zweck der Sozial-Aktiengesellschaft Bielefeld ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig eine Förderung folgender Bereiche vorgesehen: 1. Hilfe und Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr.1 AO), deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist oder deren Bezüge die Höhe der in § 53 Nr. 2 AO genannten Beträge nicht übersteigen. 2. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, 3. Förderung der Jugend- und der Altenhilfe, 4. Förderung kultureller Zwecke, dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege, 5. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, 6. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzpflege der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, 7. Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, 8. Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer einschließlich der Errichtung von Ehrenmalen und Gedenkstätten, Förderung des Suchdienstes für Vermisste, 9. Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, 10. Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, 11. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, 12. Förderung des Tierschutzes, 13. Förderung der Entwicklungshilfe, 14. Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, 15. Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, 16. Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, 17. Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, 18. Förderung der Kriminalprävention, 19. Förderung des Sports, 20. Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, 21. Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, 22. Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke, 23. Unterstützung des durch die gemeinnützige Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut ausgelobten jährlichen "Regine-Hildebrandt-Preis". Nr. 24 Förderung von Wissenschaft und Forschung, Nr. 25 Förderung der Religion, Nr. 26 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports, ...
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zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
Rechtsanwaltliche Tätigkeit gemäß § 3 Abs.
1 BRAO, insbesondere Vertretung und Beratung in Rechtsangelegenheiten i. S. d. § 59 c BRAO.
2. Die Gesellschaft ist den berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere § 59 c ff. BRAO, unterworfen. Insbesondere werden die Aufträge durch Rechtsanwälte eigenverantwortlich, unabhängig und weisungsfrei unter Beachtung ihres Berufsrechts und ihrer Berufspflichten ausgeführt. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Rechtsanwalts nicht vertretbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten sind im Rahmen der Gesellschaft ausgeschlossen.
3. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen.
4. Sofern einem im Dienste der Gesellschaft stehenden Berufsträger das anwaltliche Tätigwerden untersagt ist, erstreckt sich dieses Verbot auf alle anderen in der Gesellschaft tätigen Berufsträger. Die Beteiligung der Gesellschaft an anderen Gesellschaften zur Ausübung eines der in § 59 a Abs. 1 BRAO genannten Berufe ist nicht zulässig.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
mehr ... zuletzt aktualisiert am 23. Januar 2022
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Blaich und Partner Rechtsanwälte mbB Stuttgart. Rechtsanwälte und ein Anwaltsnotar. Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht, Die Rechtsgebiete umfassen Aktienrecht, Allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Architektenrecht, Arztrecht, Bankrecht, Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht, Internat. Rechtsbeziehungen, Kapitalanlagerecht, Kaufrecht, Leasingrecht, Maklerrecht, Mietrecht, Notarrecht, Patentrecht, Produkthaftungsrecht, Umwandlungsrecht, Urheberrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht, Werkvertrags. recht, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsrecht, Wohnungseigentumsrecht. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen; Vermittlung des Abschlusses sowie Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume und Darlehen gem. §34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 1A GewO; Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalanlagengesellschaft und Investmentaktiengesellschaft oder von ausländischenInvestmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen gem. § 34 f Abs. 1 Nr. 1 GewO; Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO; registriert unter: D-YRDX-3U4I5-02 mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022