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Scrum ist nicht zielführend
Das Scrum-Problem verbildlicht. Robyn Mackenzie | shutterstock.com Eine Fü... mehr ... 12. November 2024
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Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Förderung von
Bildung, Ausbildung und Arbeit sowie die Förderung
des Umweltschutzes.
Der Verein ermöglichst sozial Benachteiligten durch
berufliche Qualifizierung, soziale Beratung und
Betreuung in Verbindung mit lernorientierter
Beschäftigung Entwicklungsprozesse zur
arbeitsmarktlichen Integration.
Der Verein pflegt die Umweltbildung und bekennt sich
zum präventiven Umweltschutz.
Die Mitgliederversammlung kann die Übernahme anderer
Aufgaben beschließen, soweit es sich um
steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnittes
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgaben-Ordnung
handelt.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den
Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck
der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
1. die Gesellschaft nimmt auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Aufgaben der Planung, Steuerung und Abwicklung nach Maßgabe des Vertrags über die Neuorganisation des öffentlichen Personennahverkehrs im Nahverkehrsraum Augsburg (Rahmenvertrag) wahr, die Erstellung von Betriebsleistungen gehört nicht zu den Aufgaben der Gesellschaft.
2. die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich auf den Nahverkehrsraum Augsburg sowie die nach Art. 2 Abs. 2 Rahmenvertrag einbezogenen Strecken, darüberhinaus kann die Gesellschaft außerhalb des Nahverkehrsraum Augsburg verlaufende Linienabschnitte in den Regionalverkehr einbeziehen.
3. die Gesellschaft schließt mit den in der Verkehrsgemeinschaft Augsburg (VGA) zusammengeschlossenen Stadtwerken Augsburg und Gersthofen einen Kooperationsvertrag ab.
4. die Gesellschaft schließt mit den Betreibern des Regionalbusverkehrs über die von ihnen zu erbringenen Betriebsleistungen Verträge nach Maßgabe des Art. 6 Abs. 5 Rahmenvertrag ab.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Vereinszweck:
Verfolgung mildtätiger Zwecke im Rahmen des
§ 53 Abs. 1 AO sowie Maßnahmen im Rahmen der
Jugendhilfe, -pflege und -fürsorge.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch
pädagogische und psychologische Beratungs-
und Betreuungsmaßnahmen für Mädchen und junge
Frauen in allgemeinen Lebens- und Notlagen.
Diese geschieht durch das Betreiben eines
Mädchenhauses, welches Beratungs- und
Begegnungszentren, Zufluchtstätten, Wohn-
möglichkeiten, Aus- und Weiterbildungsbereiche
und Freizeitangebote anbietet.
Der Verein verfolgt unmittelbar und ausschließlich
Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitte
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Strafrecht in Göttingen: Rechtsanwalt und Strafverteidiger Johannes Mann. Internetauftritt der Kanzlei Mann, Schwerpunkt: Strafrecht / Strafverteidigung / Maßregelrecht in Göttingen und bundesweit., Die Kanzlei Mann ist in erster Linie ein Strafverteidigerbüro. Im Fokus der Tätigkeit stehen alle Bereiche des Strafrechts, z.B.
Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Verkehrsdelikte, Sexualdelikte, Betäubungsmitteldelikte, Jugendstrafrecht.
Sie werden in allen Abschnitten des Strafverfahrens vertreten, vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zum rechtskräftigen Urteil und einer möglicherweise anschließenden Strafvollstreckung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Seite des Bunds Deutscher Pfadfinder, Der Verein widmet sich ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen bzw. mildtätigen Wohlfahrtszwecken im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 in der jeweils gültigen Fassung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, allgemein und seiner Mitglieder, insbesondere der Jugend, und zwar nach den Grundsätzen des Amateursports zur sportlichen Ausbildung und Betätigung. Der Satzungszweck wird durch die Unterhaltung von Sportanlagen und durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar geimeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Aktuelle Veröffentlichungen und Veranstaltungen des gemeinnützigen Aachener Instituts für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik gGmbH, Gegenstand ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Bauschadensfragen und der angewandten Bauphysik. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) Forschungsarbeiten und -studien, insbesondere für öffentliche Auftraggeber, wobei jeder Sachverständigen-, Architekten- und Ingenieurtätigkeit ausgeschlossen wird;
b) Wissenschaftliche Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen für Baufachleute (Sachverständige, Architekten und Ingenieure.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünsigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Miteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Akademische Ruderverein e.V. Kiel (ARV) verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der körperlichen
uns seelischen Gesundheit der Allgemeinheit,
insbesondere der studentischen Jugend der
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der
anderen Hochschulen im Lande Schleswig-Holstein,
durch Pflege des Rudersports und anderer
Leibesübungen, sowie der Kameradschaft.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. a) Der Verein erstrebt den Zusammenschluß aller
am Kleingartenwesen interessierten Bürger.
b) Er setzt sich für die Förderung und Erhaltung
von Kleingartenanlagen und ihre Ausgestaltung
als Bestandteil des der Allgemeinheit zugäng-
lichen öffentlichen Grün ein.
c) Er ist parteipolitisch und konfessionell
neutral.
d) Insbesondere hat er unter Beachtung des Grund-
satzes der Gemeinnützigkeit die Volksgesund-
heit und Erziehung der Jugend zur Naturver-
bundenheit zur fördern.
2. a) Der Verein verfolgt ausschließlich und un-
mittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
b) Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
c) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungs-
gemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
d) Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.
Darüber hinaus darf kein Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
gegünstigt werden.
3. Der Verein hat seine Anerkennung als gemein-
nützige Kleingärtnerorganisation zu bean-
tragen. Er hat seine Mittel ausschließlich zur
Förderung des Kleingartenwesens, insbesondere
für Ausbau und Unterhaltung seiner Klein-
gartenanlage zu verwenden.
4. Der Verein hat sich im Einvernehmen mit dem
Vorstand zur Wahrnehmung kleingärtnerischer
Belange insbesondere dafür einzusetzen, daß
in den städtebaulichen Planungen entsprechende
Ausweisungen bzw. Festsetzungen von als Dauer-
kleingartengelände geeigneten Flächen in aus-
reichendem Umfange erfolgt.
5. Der Verein überläßt aus der ihm verfügbaren
Kleingartenanlage seinen Mitgliedern ent-
sprechend den Vorschriften dieser Satzung
Einzelgärten zur kleingärtnerischen Be-
tätigung.
6. Der Verein hat seine Mitglieder im Rahmen
seiner Möglichkeiten fachlich zu beraten und
zu betreuen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024