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Maria Paz Rempel verstärkt das Team der Stadtverwaltung
Steinbach (stw). Bürgermeister Steffen Bonk beglückwünschte gemeinsam mit Ausbildungs- und Haupta... mehr ... 24. Juli 2024
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Steinbach (stw). Bürgermeister Steffen Bonk beglückwünschte gemeinsam mit Ausbildungs- und Haupta... mehr ... 24. Juli 2024
Unsere Kanzlei für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung in Augsburg ist ihr kompetenter Partner für Steuerfragen und Wirtschaftsprüfung., Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere Jahresabschlussprüfungen, Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung, Treuhandtätigkeiten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Wirtschaftsprüfung
Jahresabschlussprüfungen nach HGB/IAS, US-GAAP
Steuerberatung
Buchhaltung
Gesellschaftsrecht
Nochfolgeregelungen
Unternehmensbewertung
Umstrukturierungen
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 WPO iVm § 43a Abs. 4 WPO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen; Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
Die Gesellschaft ist zertifiziert nach § 57a Abs.6 Satz 7 WPO für gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen
Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 3 WPO
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 StBerG in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere 1. freiwillige, nicht gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfungen 2. Steuerberatung 3. Unternehmensberatung in wirtschaftlichen Angelegenheiten 4. Gutachter- und Sachverständigentätigkeit 5. Treuhandtätigkeit. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 34 StBerG). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1. Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, die in überörtlicher Partnerschaft ausgeübt werden und die gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO insbesondere sind:
a) die Beratung bei der Erstellung von nach deutschen, internationalen oder damit verwandten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellten Jahres- und Konzernabschlüssen,
b) die Beratung betreffend die Corporate Governance, oder die sonstigen mit börsennotierten Unternehmen verbundenen Besonderheiten, c) die Durchführung von Unternehmensbewertungen und "Due Diligence"-Aufträgen,
d) die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten,
e) das Auftreten als Sachverständiger auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung,
f) die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und g) die treuhänderische Verwaltung, h) die Abschlussprüfung und andere unabhängige, dem Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfern vorbehaltenen Prüfungstätigkeiten.
2. Vom Gesellschaftszweck ausgenommen sind die Durchführung von Handels-und Bankgeschäften und alle sonstigen Tätigkeiten, die nicht als freiberufliche Tätigkeiten im Sinne von § 18 EStG zu qualifizieren sind.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Nachhilfe Mathe:Seit 1992 bietet das ABACUS Nachhilfe-Institut den effektiven, individuellen und flexiblen Nachhilfe - Unterricht zu Hause beim Schüler an., * 1 : 1
Jeder Schüler hat einen eigenen Nachhilfelehrer. Durch die intensive Einzelbetreuung im ABACUS- Nachhilfeunterricht ist es möglich, den Unterricht voll und ganz auf den einzelnen Schüler auszurichten.
* Ein intensives Lernen ist möglich
Der Erfolg kann dadurch früher eintreten.
* Gezielte Auswahl des ABACUS-Nachhilfelehrers
Die Harmonie zwischen Nachhilfelehrer und Schüler ist der Grundstein für den Lernerfolg.
* ABACUS-Lernmittel können gezielt für den einzelnen Schüler eingesetzt werden
Die umfangreiche Sammlung von Prüfungen und Musterlösungen ermöglicht eine gezielte Vorbereitung auf die nächste Klassenarbeit/Schulaufgabe/Abschlussprüfung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024